Am 11. Dezember 2001 habe ich folgenden Antrag gestellt:
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Hirschberg, den 11. Dezember 2001
Stefan Enste
Untere Hagenstraße 12
59581 Warstein-Hirschberg
Enste.Hirschberg@t-online.de
Sachkundiger Bürger im Ausschuss für Kultur
und Touristik der Stadt Warstein


An
Rat und Bürgermeister der Stadt Warstein

Betr.: Antrag, die jüdischen Friedhöfe in Warstein und Belecke unter Denkmalschutz zu stellen

Sehr geehrter Herr Juraschka, sehr geehrte Damen und Herren,


beruflich bin ich gerade intensiv mit der jüdischen Geschichte Westfalens beschäftigt. Dabei habe ich verschiedene Listen zusammenstellen müssen, die die ehemaligen jüdischen Gemeinden Westfalens und ihre kultischen Einrichtungen betreffen. Bei der Recherche in den einschlägigen Sammelwerken fand sich bei zahlreichen jüdischen Friedhöfen der Vermerk, daß die Friedhöfe unter Denkmalschutz gestellt worden seien.

Ich beantrage, daß auch die jüdischen Friedhöfe in Warstein und Belecke unter Denkmalschutz gestellt werden.


Mit freundlichen Grüßen

Stefan Enste


Dieser Antrag wurde in der Sitzung des Rates der Stadt Warstein am 16. Dezember an den zuständigen Fachausschuss - den Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Wirtschaftsförderung der Stadt Warstein - verwiesen.
Die Beschlussvorlage für die 18. Sitzung dieses Ausschusses am 19. Februar 2002 lautet folgendermaßen:
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Antrag Nr. 132 des Herrn Stefan Enste
betr. die Unterschutzstellung der jüdischen Friedhöfe in Warstein und Belecke

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Wirtschaftsförderung beschließt:

Der Antrag Nr. 132 des Herrn Stefan Enste wird auf Vorschlag des Amtes für Bodendenkmalpflege in Olpe zunächst für die Dauer von zwei Jahren zurückgestellt.

Begründung:

Auf die Befangenheitsvorschriften wird ausdrücklich hingewiesen!

Die jüdischen Friedhöfe in Warstein und Belecke befinden sich im Eigentum des Landesverbandes der Jüdischen Kultusgemeinde von Westfalen in Dortmund. Die Pflege dieser Friedhöfe wird nach einer vertraglichen Regelung durch die Stadt Warstein durchgeführt.

Auf Anfrage bei der Jüdischen Kultusgemeinde, ob diese ggf. mit einer Unterschutzstellung und damit verbundenen Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Warstein einverstanden sind, wurde dies von dort grundsätzlich bejaht, wenn eine überzeugende Denkmalwertbegründung vorgelegt wird.

Eine Rückfrage beim Amt f. Bodendenkmalpflege in Olpe ergab, dass eine in sich schlüssige wissenschaftliche denkmalwerte Begründung für einen Judenfriedhof als Bodendenkmal nur schwer herzuleiten ist. Auf diesem Arbeitsgebiet sei man aber noch nicht zum Abschluss gekommen. Weniger schwierig dürfte es sein, einzelne herausragende Grabsteine, die auch mit bekannten Persönlichkeiten in Verbindung gebracht werden, als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Warstein einzutragen.

Wegen der noch offenen Fragen wurde vom Amt f. Bodendenkmalpflege empfohlen, die Unterschutzstellung von Judenfriedhöfen insgesamt um einen Zeitraum von ca. 2 Jahren zurückzustellen. Die Untere Denkmalbehörde schließt sich dieser Auffassung an.

In Vertretung


H o f f m a n n
1. und Techn. Beigeordneter


Im Lokalteil Warstein des Soester Anzeigers wurden der Antrag und die Beschlußvorlage der Stadtverwaltung zu folgendem Artikel verarbeitet:
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Jüdische Friedhöfe denkmalwürdig?

Amt für Bodendenkmalpflege: "Keine schlüssige wissenschaftliche Begründung"

WARSTEIN • Intensiv beschäftigte sich der Hirschberger Stefan Enste mit der jüdischen Geschichte in Warstein. Bei den Recherchen entdeckte er, dass zahlreiche jüdische Friedhöfe unter Denkmalschutz gestellt worden seien. Mit einem entsprechenden Antrag an den Rat will er das auch für die Friedhöfe in Belecke und Warstein erreichen. Die Jüdische Kultusgemeinde als Eigentümer habe die Unterschutzstellung und die Eintragung in die Denkmalliste bejaht, erklärte Beigeordneter Reinhard Hoffmann in einer Ausschussvorlage, das Amt für Bodendenkmalpflege aber habe keine "in sich schlüssige wissenschaftliche denkmalwerte Begründung" für die Einstufung eines jüdischen Friedhofs als Bodendenkmal herleiten können. Auf diesem Arbeitsgebiet sei man aber noch nicht zum Abschluss gekommen, teilte man der Stadt mit. "Weniger schwierig dürfte es sein, einzelne herausragende Grabsteine, die auch mit bekannten Persönlichkeiten in Verbindung gebracht werden, als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt einzutragen", heißt es in den Ausführungen. "Wegen der noch offenen Fragen wurde vom Amt für Bodendenkmalpflege empfohlen, die Unterschutzstellung von jüdischen Friedhöfen insgesamt um einen Zeitraum von ca. zwei Jahren zurückzustellen. Die Untere Denkmalbehörde schließt sich dieser Auffassung an", so Reinhard Hoffmann.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Wirtschaftsförderung berät unter anderem darüber am Dienstag, 19. Februar, ab 18 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses. • clg


Was die Lokalreporter noch nicht wissen konnten: In der Zwischenzeit haben ausführliche Gespräche mit dem Amt für Bodendenkmalpflege, dem Westfälischen Amt für Denkmalpflege, der unteren Denkmalbehörde und vor allem dem Landesverband der jüdischen Kultusgemeinden in Dortmund stattgefunden. Diese Gespräche haben Klarheit gebracht, haben gezeigt, daß die Beschlußvorlage in der vorliegenden Form nicht zutreffend ist. Der Grund: Das Amt für Bodendenkmalpflege ist schlicht der falsche Ansprechpartner, da jüdische Friedhöfe grundsätzlich keine Bodendenkmäler sind - wohl aber Baudenkmäler. Für Baudenkmäler ist das Westfälische Amt für Denkmalpflege in Münster zuständig. Dort wurde erklärt, daß jüdische Friedhöfe ganz selbstverständlich Denkmäler sind, es überhaupt keine Schwierigkeiten bereite, ihren Denkmalwert zu begründen.
Warum sollte das auch schwierig sein? Die jüdischen Friedhöfe in Warstein und Belecke sind die allerletzten verbliebenen Zeugnisse der kleinen jüdischen Gemeinde in Warstein. Schon das allein begründet ihren Denkmalwert.
Auch der Landesverband der jüdischen Kultusgemeinden erklärte noch einmal, daß grundsätzlich keine Bedenken gegen einen Eintrag in die Denkmalliste der Stadt Warstein bestehen.
Es schloß sich noch ein ausführliches Gespräch mit Herrn Stolz, dem Vertreter der unteren Denkmalbehörde der Stadt Marsberg an. Mehrere jüdische Friedhöfe auf dem Gebiet der heutigen Stadt Marsberg stehen bereits seit Jahren unter Denkmalschutz. So daß auch letzte Befürchtungen hinsichtlich eventueller finanzieller Folgen zerstreut werden konnten.
Was wird die Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses bringen???
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Tor des jüdischen Friedhofs in Warstein

Einer der alten Grabsteine des Friedhofs
(wohl von 1893)

Einer der jüngsten Grabsteine

Am Friedhofstor wurde vor einigen Jahren diese Tafel angebracht.


Im Warsteiner Lokalteil der Westfälischen Rundschau war am 19. Februar 2002 folgender Artikel zu lesen (die originelle Rechtschreibung wurde beibehalten...).
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Enste: Schutz für ein Stück Stadtgeschichte

Warstein. (fr) Sie sind ein Stück Warsteiner Geschichte - und sie sind schützenswert: In einem Antrag an den Rat fordert der Hirschberger WAL-Ratsherr Stefan Enste, die jüdischen Friedhöfe in Warstein und Belecke unter Denkmalschutz zu stellen. Heute Abend entscheidet der Stadtentwicklungsausschuss.
Und für eine Unterschutzstellung könnte es besser aussehen, als es anfangs den Anschein hatte. Denn eine Rückfrage der Stadtverwaltung beim Amt für Bodendenkmalpflege in Olpe, so heißt es in der Beschlussvorlage, habe zunächst ergeben, dass sich eine schlüssige wissenschaftliche Begründung für einen Judenfriedhof als Bodendenkmal nur schwer herleiten lasse. Weniger schwierig, so das Amt, sei dies höchstens bei einzelnen Grabsteinen, die mit bekannten Persönlichkeiten in Verbindung gebracht werden könnten.
Das Amt für Bodendenkmalpflege empfiehlt deshalb, eine Unterschutzstellung für einen Zeitraum von zwei Jahren zurückzustellen. Einziges Problem: Die Olper Behörde ist nach den Worten Stefan Enstens überhaupt nicht für Friedhöfe zuständig. Das wusste man aber offensichtlich bei der Stadt nicht und - was für Enste entschieden unverständlicher ist - nicht einmal in dem Olper Amt selbst. Vom jüdischen Verständnis her, stellt Enste klar, seien Friedhöfe Orte, die jeder Bewirtschaftung entzogen seien - sie können deshalb unmöglich Bodendenkmäler sein. Stefan Enste: "Das ist dumm gelaufen."
Der WAL-Ratsherr hat nun eigene Recherchen angestellt - beim tatsächlich zuständigen Westfälischen Amt für Denkmmalpflege in Münster. Dort habe er zur Antwort bekommen, das "jüdische Friedhöfe selbstverständlich Denkmäler" im Sinne des Gesetzes seien - "jederzeit und immer".

Zustimmung in Kultusgemeinde

Stefan Enste hofft nun, dass es doch kurzfristig mit dem Denkmalschutz für die jüdischen Friedhöfe in Warstein und Belecke klappt. Auch der Landesverband der Jüdischen Kultusgemeinde von Westfalen mit Sitz in Dortmund - Eigentümer der Friedhöfe - hat bereits sein grundsätzliches Einverständnis mit der Unterschutzstellung erklärt. So will der Hirschberger nun weiter Druck machen für eine Eintragung in die Denkmalliste: "Das ist ein gutes Ziel."


An dieser Stelle ist es vielleicht hilfreich, kurz auf den Hintergrund des Denkmalschutzes zu verweisen, wie er vom Westfälischen Amt für Denkmalpflege verbreitet wird.
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Landesoberverwaltungsrätin Almuth Gumprecht
Westfälisches Amt für Denkmalpflege
3.12.1997 (aktualisiert am 14.9.1999)

Systematische Anknüpfungspunkte des Denkmalschutzgesetzes

4. Dreh- und Angelpunkt des Gesetzes ist der Begriff Denkmal, § 2 DSchG.
Denkmalwert ist ein Objekt, ein Teil von ihm oder eine Mehrheit von Objekten dann, wenn es bedeutend ist für die Geschichte des Menschen oder für Städte und Siedlungen oder für die Arbeits- und Produktionsverhältnisse. Das heißt, eines dieser drei Merkmale reicht aus, um die Bedeutung im Sinne des Gesetzes festzu stellen. (...) Es reicht nach der Rechtsprechung aus, wenn die daraus gewonnenen Erkenntnisse zur Denkmalqualität eines Objektes für einen Kreis von Sachverständigen nachvollziehbar sind. Dies geschieht u.a. deshalb, weil die Eigentümer oft dem Fehlverständnis unterliegen, daß ein Objekt einzigartig oder besonders herausgehoben sein müsse, um als Denkmal qualifiziert werden zu können. Daß das nicht Voraussetzung ist, hat die Rechtsprechung immer wieder betont. Statt dessen ist davon auszugehen, daß das Merkmal der Bedeutung dann erfüllt ist, wenn ein Objekt im besonderen Maße zum Aufzeigen oder Erforschen bestimmter, z.B. geschichtlicher Entwicklungen geeignet ist. Das kann auch schon dann gegeben sein, wenn das in Frage stehende Objekt einen Aussagewert "nur" für die Heimatgeschichte hat. Damit ist sichergestellt, daß sich der Denkmalbegriff nicht lediglich an elitären oder ästhetischen Kriterien bemißt.
Allein die Bedeutung eines Objektes reicht für seine Denkmalwertigkeit nicht aus. Es muß nach den Anforderungen des Gesetzes zusätzlich ein öffentliches Interesse für seine Erhaltung und Nutzung bestehen. Dieses Interesse kann künstlerischer oder wissenschaftlicher oder volkskundlicher oder städtebaulicher Art sein. Das heißt, auch hier reicht das Vorliegen eines Grundes aus, um das öffentliche Erhaltungs- und Nutzungsinteresse entstehen zu lassen. Das Spektrum der denkmalwerten Objekte ist vielfältig. Erfaßt werden u.a. bauliche Anlagen oder Teile derselben (Baudenkmäler) eventuell mit ihrer Ausstattung. Diesen gleichgestellt sind Gärten, Friedhofs- und Parkanlagen sowie von Menschen gestaltete Landschaftsteile. Auch Bodendenkmäler und bewegliche Denkmäler werden vom Gesetz erfaßt.


In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 19. Februar 2002 habe ich zu meinem Antrag Stellung nehmen können, habe ausführlich begründet, warum ich die Unterschutzstellung der jüdischen Friedhöfe für geboten halte. Jedenfalls wurde versprochen, daß die Dinge nun ihren geregelten Gang nehmen würden.
Im Protokoll der Sitzung vom 24. April 2002 ist jedenfalls Erfreuliches zu lesen:
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Niederschrift

über die 20. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und
Wirtschaftsförderung am 24.04.2002 im Sitzungssaal des R
athauses

B) Unterschutzstellung der jüdischen Friedhöfe in Warstein und Belecke
Herr Wietfeld (von der Stadtverwaltung Warstein) weist darauf hin, dass bekanntlich (!) die Unterschutzstellung der v. g. Friedhöfe durch das Westfälische Amt für Denkmalpflege vorgenommen wird. Zunächst habe jetzt die Verwaltung telefonisch die Eigentümerin der Friedhöfe, die jüdische Kultusgemeinde von Westfalen in Dortmund, über die bevorstehende Unterschutzstellung informiert. Die Eigentümerin habe keinbe Einwände gegen die Unterschutzstellung erhoben. Die formelle Anhörung werde aber noch vorgenommen. Demnächst werde dem Ausschuss hierzu eine Beschlussvorlage vorgelegt.

Von den Ausführungen wird Kenntnis genommen.
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Offensichtlich ist also Bewegung in die Sache gekommen. Nicht ganz unoriginell ist - das sei spitz bemerkt - die Formulierung, daß die Unterschutzstellung "bekanntlich" vom Westfälischen Amt für Denkmalpflege vorgenommen werde, die Vorgeschichte dieses Antrags zeigt auf, daß es mit der ´Bekanntheit´ vielleicht doch nicht ganz so weit her ist - aber egal. Eigentümerin ist selbstverständlich nicht "die jüdische Kultusgemeinde von Westfalen", wer oder was soll das sein? Eigentümer ist der Landesverband der jüdischen Kultusgemeinden von Westfalen mit Sitz in Dortmund.
Wie dem auch sei - es wird sicherlich noch die verwaltungstypischen Zeitspannen erfordern, aber am Ende dürfte tatsächlich die Unterschutzstellung der beiden jüdischen Friedhöfe in Warstein und Belecke stehen.

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Und tatsächlich. Zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Wirtschaftsförderung am Dienstag, 1. Oktober 2002 wurde folgende Beschlußvorlage versandt:
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Unterschutzstellung der jüdischen Friedhöfe in Warstein und Belecke

Beschlußvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Wirtschaftsförderung beschließt:
Die Judenfriedhöfe in Warstein und Belecke besitzen Denkmaleigenschaften gem. §2 Denkmalschutzgesetz und sind in die Denkmalliste der Stadt Warstein einzutragen.

Begründung:

Die Untere Denkmalbehörde hat im Einvernehmen mit dem Westfälischen Amt für Denkmalpflege festgestellt, dass die Judenfriedhöfe in Warstein und Belecke Denkmaleigenschaften im Sinne des § 2 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz besitzen und somit in die Denkmalliste der Stadt Warstein einzutragen sind.

Der Eigentümer hat im Zuge des Anhörungsverfahrens keine Einwendungen gegen die Eintragung erhoben. Nach weiterer Rücksprache mit dem Eigentümer sind alle Rechte und Pflichten, die mit der Eintragung der Friedhöfe in die Denkmalliste verbunden sind, bekannt.

Die charakteristischen Merkmale der Judenfriedhöfe werden wie folgt beschrieben:

1. Friedhof in Warstein
Unterhalb des ehemaligen Ortskems auf einer längsrechteckigen Parzelle gelegener Friedhof mit 13 Grabsteinen und 2 Kissensteinen, deren ältester dem frühen 19. Jahrhundert und deren letzter dem Jahre 1938 entstammt. Bestandteil des Baudenkmals ist die straßenseitigen bruchsteinerne, hüfthohe Einfriedungsmauer.
Im beschriebenen Umfang ist das Objekt bedeutet für die Geschichte Warsteins und der Menschen; für die Erhaltung und Nutzung liegen wissenschaftliche und religionsgeschichtliche Gründe vor, da der Friedhof die Existenz einer recht großen jüdischen Gemeinde in Warstein sowie deren Schicksale und Bestattungsriten bezeugt.

2. Friedhof in Belecke
Der am nordwestlichen Abhang des Baracken Bergkegels auf einer Terrasse angelegte jüdische Friedhof, der heute noch 5 Grabmale des 19. und frühen 20. Jahrhunderts aufweist, ist Baudenkmal aus ortsgeschichtlichen, wissenschaftlichen und refigionsgeschichtlichen Gründen, da er die Existenz einerjüdischen Gemeinde in Belecke und deren Bestattungsriten belegt.

Der Antrag Nr. 132 des Herrn Stefan Enste auf Unterschutzstellung der jüdischen Friedhöfe in Warstein und Belecke an den Rat der Stadt Warstein wird hiermit als erledigt angesehen.
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Mit Bezug auf diesen Beschlußvorschlag erschien am 24. September folgender Artikel in der Westfälischen Rundschau, Lokalteil Warstein:
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Judenfriedhof wird Denkmal


Der jüdische Friedhof Warstein unterhalb der alten Kirche.

Warstein. (HH) Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss für Stadtentwicklung vor, die jüdischen Friedhöfe Warstein und Belecke in die Denkmalliste einzutragen.
Auslöser war ein Antrag von Stefan Enste vom 11. Dezember 2001. Darin hatte Enste auf die Denkmalwürdigkeit der Friedhöfe hingewiesen und die Unterschutzstellung beantragt. Im Einvernehmen mit dem Westfälischen Amt für Denkmalpflege wurde von der Stadt Warstein als untere Denkmalbehörde die Denkmaleigenschaft der beiden Friedhöfe bestätigt.
Auf dem Judenfriedhof Warstein sind hinter einer brusthohen Bruchsteinmauer 13 Grabsteine und zwei Kissensteine vorhanden. In Belecke sind es fünf Grabmale, die aus ortsgeschichtlichen, wissenschaftlichen und religionsgeschichtlichen Gründen denkmalwert sind.
In der Sitzung am 1. Oktober (18 Uhr, Rathaus) sollen auch die Häuser Hauptstr. 117/119 in die Denkmalliste eingetragen werden.
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