Am 11. Dezember 2001 habe ich folgenden Antrag gestellt: . |
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Hirschberg, den 11. Dezember 2001 Stefan Enste Untere Hagenstraße 12 59581 Warstein-Hirschberg Enste.Hirschberg@t-online.de Sachkundiger Bürger im Ausschuss für Kultur und Touristik der Stadt Warstein
Betr.: Antrag, die jüdischen Friedhöfe in Warstein und Belecke unter Denkmalschutz zu stellen Sehr geehrter Herr Juraschka, sehr geehrte Damen und Herren,
Ich beantrage, daß auch die jüdischen Friedhöfe in Warstein und Belecke unter Denkmalschutz gestellt werden.
Stefan Enste |
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Dieser Antrag wurde in der Sitzung des Rates der Stadt Warstein am 16. Dezember an den zuständigen Fachausschuss - den Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Wirtschaftsförderung der Stadt Warstein - verwiesen. Die Beschlussvorlage für die 18. Sitzung dieses Ausschusses am 19. Februar 2002 lautet folgendermaßen: . |
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Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Wirtschaftsförderung beschließt: Der Antrag Nr. 132 des Herrn Stefan Enste wird auf Vorschlag des Amtes für Bodendenkmalpflege in Olpe zunächst für die Dauer von zwei Jahren zurückgestellt. Begründung: Auf die Befangenheitsvorschriften wird ausdrücklich hingewiesen! Die jüdischen Friedhöfe in Warstein und Belecke befinden sich im Eigentum des Landesverbandes der Jüdischen Kultusgemeinde von Westfalen in Dortmund. Die Pflege dieser Friedhöfe wird nach einer vertraglichen Regelung durch die Stadt Warstein durchgeführt. Auf Anfrage bei der Jüdischen Kultusgemeinde, ob diese ggf. mit einer Unterschutzstellung und damit verbundenen Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Warstein einverstanden sind, wurde dies von dort grundsätzlich bejaht, wenn eine überzeugende Denkmalwertbegründung vorgelegt wird. Eine Rückfrage beim Amt f. Bodendenkmalpflege in Olpe ergab, dass eine in sich schlüssige wissenschaftliche denkmalwerte Begründung für einen Judenfriedhof als Bodendenkmal nur schwer herzuleiten ist. Auf diesem Arbeitsgebiet sei man aber noch nicht zum Abschluss gekommen. Weniger schwierig dürfte es sein, einzelne herausragende Grabsteine, die auch mit bekannten Persönlichkeiten in Verbindung gebracht werden, als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Warstein einzutragen. Wegen der noch offenen Fragen wurde vom Amt f. Bodendenkmalpflege empfohlen, die Unterschutzstellung von Judenfriedhöfen insgesamt um einen Zeitraum von ca. 2 Jahren zurückzustellen. Die Untere Denkmalbehörde schließt sich dieser Auffassung an. In Vertretung
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Im Lokalteil Warstein des Soester Anzeigers wurden der Antrag und die Beschlußvorlage der Stadtverwaltung zu folgendem Artikel verarbeitet: . |
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Jüdische Friedhöfe denkmalwürdig? Amt für Bodendenkmalpflege: "Keine schlüssige wissenschaftliche Begründung" WARSTEIN Intensiv beschäftigte sich
der Hirschberger Stefan Enste mit der jüdischen Geschichte in Warstein.
Bei den Recherchen entdeckte er, dass zahlreiche jüdische Friedhöfe
unter Denkmalschutz gestellt worden seien. Mit einem entsprechenden Antrag
an den Rat will er das auch für die Friedhöfe in Belecke und
Warstein erreichen. Die Jüdische Kultusgemeinde als Eigentümer
habe die Unterschutzstellung und die Eintragung in die Denkmalliste bejaht,
erklärte Beigeordneter Reinhard Hoffmann in einer Ausschussvorlage,
das Amt für Bodendenkmalpflege aber habe keine "in sich schlüssige
wissenschaftliche denkmalwerte Begründung" für die Einstufung
eines jüdischen Friedhofs als Bodendenkmal herleiten können.
Auf diesem Arbeitsgebiet sei man aber noch nicht zum Abschluss gekommen,
teilte man der Stadt mit. "Weniger schwierig dürfte es sein,
einzelne herausragende Grabsteine, die auch mit bekannten Persönlichkeiten
in Verbindung gebracht werden, als Baudenkmal in die Denkmalliste der
Stadt einzutragen", heißt es in den Ausführungen. "Wegen
der noch offenen Fragen wurde vom Amt für Bodendenkmalpflege empfohlen,
die Unterschutzstellung von jüdischen Friedhöfen insgesamt um
einen Zeitraum von ca. zwei Jahren zurückzustellen. Die Untere Denkmalbehörde
schließt sich dieser Auffassung an", so Reinhard Hoffmann. |
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Was die Lokalreporter noch nicht wissen konnten: In der Zwischenzeit haben ausführliche Gespräche mit dem Amt für Bodendenkmalpflege, dem Westfälischen Amt für Denkmalpflege, der unteren Denkmalbehörde und vor allem dem Landesverband der jüdischen Kultusgemeinden in Dortmund stattgefunden. Diese Gespräche haben Klarheit gebracht, haben gezeigt, daß die Beschlußvorlage in der vorliegenden Form nicht zutreffend ist. Der Grund: Das Amt für Bodendenkmalpflege ist schlicht der falsche Ansprechpartner, da jüdische Friedhöfe grundsätzlich keine Bodendenkmäler sind - wohl aber Baudenkmäler. Für Baudenkmäler ist das Westfälische Amt für Denkmalpflege in Münster zuständig. Dort wurde erklärt, daß jüdische Friedhöfe ganz selbstverständlich Denkmäler sind, es überhaupt keine Schwierigkeiten bereite, ihren Denkmalwert zu begründen. Warum sollte das auch schwierig sein? Die jüdischen Friedhöfe in Warstein und Belecke sind die allerletzten verbliebenen Zeugnisse der kleinen jüdischen Gemeinde in Warstein. Schon das allein begründet ihren Denkmalwert. Auch der Landesverband der jüdischen Kultusgemeinden erklärte noch einmal, daß grundsätzlich keine Bedenken gegen einen Eintrag in die Denkmalliste der Stadt Warstein bestehen. Es schloß sich noch ein ausführliches Gespräch mit Herrn Stolz, dem Vertreter der unteren Denkmalbehörde der Stadt Marsberg an. Mehrere jüdische Friedhöfe auf dem Gebiet der heutigen Stadt Marsberg stehen bereits seit Jahren unter Denkmalschutz. So daß auch letzte Befürchtungen hinsichtlich eventueller finanzieller Folgen zerstreut werden konnten. Was wird die Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses bringen??? . |
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Tor des jüdischen Friedhofs in Warstein |
Einer der alten Grabsteine des Friedhofs |
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Einer der jüngsten Grabsteine |
Am Friedhofstor wurde vor einigen Jahren diese Tafel angebracht. |
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Im Warsteiner Lokalteil der Westfälischen Rundschau war am 19. Februar 2002 folgender Artikel zu lesen (die originelle Rechtschreibung wurde beibehalten...). . |
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Warstein. (fr) Sie sind ein Stück Warsteiner
Geschichte - und sie sind schützenswert: In einem Antrag an den Rat
fordert der Hirschberger WAL-Ratsherr Stefan Enste, die jüdischen
Friedhöfe in Warstein und Belecke unter Denkmalschutz zu stellen.
Heute Abend entscheidet der Stadtentwicklungsausschuss. Zustimmung in Kultusgemeinde Stefan Enste hofft nun, dass es doch kurzfristig mit
dem Denkmalschutz für die jüdischen Friedhöfe in Warstein
und Belecke klappt. Auch der Landesverband der Jüdischen Kultusgemeinde
von Westfalen mit Sitz in Dortmund - Eigentümer der Friedhöfe
- hat bereits sein grundsätzliches Einverständnis mit der Unterschutzstellung
erklärt. So will der Hirschberger nun weiter Druck machen für
eine Eintragung in die Denkmalliste: "Das ist ein gutes Ziel." |
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An dieser Stelle ist es vielleicht hilfreich, kurz auf den Hintergrund des Denkmalschutzes zu verweisen, wie er vom Westfälischen Amt für Denkmalpflege verbreitet wird. . |
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Systematische Anknüpfungspunkte des Denkmalschutzgesetzes 4. Dreh- und Angelpunkt des Gesetzes ist der Begriff Denkmal, §
2 DSchG. |
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In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 19. Februar 2002 habe ich zu meinem Antrag Stellung nehmen können, habe ausführlich begründet, warum ich die Unterschutzstellung der jüdischen Friedhöfe für geboten halte. Jedenfalls wurde versprochen, daß die Dinge nun ihren geregelten Gang nehmen würden. Im Protokoll der Sitzung vom 24. April 2002 ist jedenfalls Erfreuliches zu lesen: . |
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B) Unterschutzstellung der jüdischen Friedhöfe
in Warstein und Belecke Von den Ausführungen wird Kenntnis genommen. |
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. Und tatsächlich. Zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Wirtschaftsförderung am Dienstag, 1. Oktober 2002 wurde folgende Beschlußvorlage versandt: . |
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. Unterschutzstellung der jüdischen Friedhöfe in Warstein und Belecke Beschlußvorschlag: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Wirtschaftsförderung
beschließt: Begründung: Die Untere Denkmalbehörde hat im Einvernehmen mit dem Westfälischen Amt für Denkmalpflege festgestellt, dass die Judenfriedhöfe in Warstein und Belecke Denkmaleigenschaften im Sinne des § 2 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz besitzen und somit in die Denkmalliste der Stadt Warstein einzutragen sind. Der Eigentümer hat im Zuge des Anhörungsverfahrens keine Einwendungen gegen die Eintragung erhoben. Nach weiterer Rücksprache mit dem Eigentümer sind alle Rechte und Pflichten, die mit der Eintragung der Friedhöfe in die Denkmalliste verbunden sind, bekannt. Die charakteristischen Merkmale der Judenfriedhöfe werden wie folgt beschrieben: 1. Friedhof in Warstein 2. Friedhof in Belecke Der Antrag Nr. 132 des Herrn Stefan Enste auf Unterschutzstellung
der jüdischen Friedhöfe in Warstein und Belecke an den Rat der
Stadt Warstein wird hiermit als erledigt angesehen. |
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. Mit Bezug auf diesen Beschlußvorschlag erschien am 24. September folgender Artikel in der Westfälischen Rundschau, Lokalteil Warstein: . |
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Warstein. (HH) Die Verwaltung schlägt
dem Ausschuss für Stadtentwicklung vor, die jüdischen Friedhöfe
Warstein und Belecke in die Denkmalliste einzutragen. |
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