Dieser
Aufsatz ist in der neuen Zeitschrift
SüdWestfalen Archiv 1 (2001) erschienen, S. 43 - 70.
In diesem Jahr wird in Warstein ein Jubiläum begangen: 725
Jahre Stadt Warstein. Der folgende Aufsatz möchte sich mit den verschiedenen
Versuchen, das Jahr der Stadtgründung Warsteins zu ermitteln, kritisch auseinandersetzen,
weiterhin einen eigenen Vorschlag zur Diskussion stellen.
Die Annahme, Warstein sei im Jahr 1276 gegründet worden, geht auf J. Bender
zurück, der in seiner 1844 erschienenen, bis heute grundlegenden Stadtgeschichte
schreibt: „[Ferdinand von] Fürstenberg in seinen Monumenten endlich gibt uns
das Gründungsjahr von Warstein genau an, nämlich 1276.“
[1] Mit diesen Sätzen wurde eine Lokaltradition begründet, die bis
heute nicht wirklich angetastet worden ist.
B. Wiemeyer äußert sich mehrfach zum Jahr der Stadtgründung. 1953 ist ihm die
Sache noch fraglos: „So kam es 1276 zur Städtegründung in Warstein und Kallenhardt,
1296 auch in Belecke.“ [2] In der Festschrift
700 Jahre Stadt Warstein von 1976 muß er der Frage nach dem Jahr der
Stadtgründung jedoch deutlich mehr Raum zubilligen. [3] Das Jahr 1276 als Gründungsjahr
der Stadt Warstein war in der Zwischenzeit sowohl in der Landesgeschichte [4] als auch in der Lokalforschung [5] deutlich angezweifelt worden.
B. Wiemeyer ist sich dennoch sicher, daß
Warstein 1276 gegründet wurde; alles andere wäre im Jahr 1976, dem Jahr der
700-Jahr-Feier, in der zu diesem Anlaß herausgegebenen Festschrift, auch kaum
vorstellbar gewesen.
D. Lange äußert sich 1987 folgendermaßen über die Gründung der Stadt
Warstein: „Die Errichtung einer selbständigen Gemeinde in Warstein vollzog sich
mit der Stadtgründung im Jahr 1276 durch den Erzbischof von Köln, Siegfried
von Westerburg.“ [6] Diese Aussage wird nicht näher
belegt. [7]
Aber auch in der überregionalen Forschung gibt es bisher kein eindeutiges Ergebnis.
Von den frühen westfälischen Historikern äußern sich H. Stangefol [8] und J. D. v. Steinen
[9] zur Gründung der Stadt Warstein, später K. Féaux de Lacroix.
[10]
H.-J. Seeger möchte sich nicht genau festlegen.
[11] F. Viegener gibt 1276 als Gründungsjahr an, [12] H. Planitz dagegen
das Jahr 1287. [13] Von einer deutlich späteren
Rechtsbewidmung geht L. v. Winterfeld aus. Sie gibt 1297 als Jahr der Stadtrechtsverleihung
an, wobei sie jedoch leider keine Begründung für diese Annahme gibt. [14]
Im Handbuch der Historischen Stätten schreibt H. Richtering: „Die Anlage
eines befestigten Platzes (zwischen 1287 und 1290?) geht auf den Kölner Erzb.
Siegfried v. Westerburg zurück.“ [15] Diese Datierung wird nicht weiter
belegt. Im ´Dehio´ wird nur vermerkt: „1276 Stadtgründung auf dem Berg.“ [16]
Auch in der Wissenschaft herrscht also eine gewisse Verwirrung und ein nachlässiger
Umgang mit den hier entscheidenden Quellen. Deshalb muß bei der Klärung des
Sachverhaltes noch einmal ganz von vorn begonnen werden, bei F. v. Fürstenberg,
auf den sich diejenigen berufen, die eine Stadtgründung im Jahr 1276 annehmen.
Bei F. v. Fürstenberg ist zu lesen: „Siegfried, Erzbischof von Köln läßt [...]
die im vorigen Krieg zerstörten Befestigungen Fürstenberg, Werl, Warstein, Kallenhard
und Alme wieder aufbauen, umgibt sie mit neuen Befestigungswerken [...].“ Die
Warsteiner Heimatgeschichte hat immer wieder versucht, mit diesen Worten einerseits
eine Burg für 1254, [17]
gleichzeitig aber auch eine Stadtgründung für 1276 zu belegen. Der Text gibt
jedoch weder das eine noch das andere her. Man könnte – im Gegenteil – fragen,
warum ausgerechnet für das Jahr 1276 die Stadtgründung aus dieser Passage herausgelesen
wird. Gestützt auf diesen Text könnte man genauso behaupten, Warstein sei bereits
1254 „Stadt“ gewesen, denn es will sich so recht kein Unterschied zeigen zwischen
dem Status den die genannten Orte 1254 und 1276 hatten. Ausdrücklich wird ja
gesagt, daß es sich bei den Maßnahmen des Jahres 1276 um Wiederaufbau handelt.
Es ist nicht einsehbar, warum ein ausdrücklich als Wiederaufbau bezeichnete
Vorgang eine Stadtgründung bezeichnen sollte.
Daß die genannten Lokalitäten mit ´neuen Befestigungswerken´ umgeben werden,
kann ebenfalls nicht als Hinweis auf eine Stadterhebung verstanden werden. Denn
bei F. v. Fürstenberg ist von „Befestigungen“ zu lesen, nicht von Städten. In
den Nachrichten sowohl zum Jahr 1254 als auch zum Jahr 1276 erscheint jeweils
Fürstenberg. Gemeint ist – das zeigt der Blick auf die Quelle G. v. Kleinsorgen
– die Burg Fürstenberg bei Neheim. Hierbei handelt es sich aber um eine Burg,
eindeutig nicht um eine Stadt. Wenn nun diese Burg in der Nachricht zum Jahr
1276 in dieser Form begegnet „die im vorigen Krieg zerstörten Befestigungen
Fürstenberg, Werl, Warstein, Kallenhard und Alme“, dann wird deutlich, daß die
fünf in einer Reihe genannten Ortschaften nicht mit gleichem Maße gemessen werden
dürfen. Werl ist um diese Zeit bereits eine Stadt, deren Mauern eine Fläche
von 35 – 65 ha umschließen, [18] die Burg Fürstenberg eine kleine
Adelsburg über dem Ruhrtal. Niemand käme darauf, wegen der Notiz F. v. Fürstenbergs
die Stadtgründung Werls auf das Jahr 1276 zu verlegen, oder gar eine Stadtgründung
auf dem Fürstenberg anzunehmen. Für Warstein wird genau diese Annahme dennoch
gemacht.
Vollends haltlos wird die Annahme einer Stadtgründung im Jahr 1276 jedoch, wenn
wieder G. v. Kleinsorgen in die Betrachtung einbezogen wird, auf den sich F.
v. Fürstenberg ja ausdrücklich beruft. Hier heißt es: „Um eben diese Zeit hat
Sigefridus Erzbischof zu Köln, Herzog in Westphalen, auch ein Schloß auf dem
Fürstenberge, und die Städte Warstein, Callenhart und Almen befestigen lassen.“. [19]
Zuerst ist bei G. v. Kleinsorgen die Angabe über die Befestigung nicht auf das
Jahr 1276 zu beziehen, gemeint ist das Jahr 1277. Nun kann gefragt werden, ob
mit der Aussage „die Städte Warstein, Callenhart und Almen befestigen lassen“
nicht ein Hinweis auf eine Stadtgründung gegeben ist. Zweifellos könnte diese
Stelle den Anschein erwecken, daß sie von der Gründung dreier Städte berichtet.
Für Alme kann eine Gründung um 1276/77 jedoch ausgeschlossen werden. Zwar bleiben
Fragen offen, aber einen Hinweis auf die Existenz einer Stadt Alme gibt es erst
aus dem Jahr 1378, als in einer Verpfändungsurkunde von „slote, borch vnde dorp
to almen“ [20] zu lesen ist.
Das Nebeneinander von ´Schloß, Burg und Dorf zu Alme´ könnte bedeuten, daß mit
dem ´Schloß´ die Stadt gemeint ist.
[21] Erst 1386 wird Alme in einer Urkunde ausdrücklich als Stadt
bezeichnet, [22]
vorher findet sich in der urkundlichen Überlieferung der Hinweis auf eine Burg
in Alme. [23]
In der Forschung wird heute davon ausgegangen, daß eine Stadt Alme erst nach
1350 gegründet wurde, also lange nach 1276/77. C. Haase schreibt das ausdrücklich:
„So wird man zunächst mit aller Vorsicht davon auszugehen haben, daß die Stadt
von den Edelherren von Büren nach 1350 geschaffen wurde, aber noch vor
1520 wieder ihren Stadtcharakter – wenn sie ihn je wirklich besessen haben sollte
und es sich nicht um eine Fehlgründung handelt – verlor.“ [24] Das bedeutet also, daß die Nachricht
G. v. Kleinsorgens nicht als Hinweis auf Städtegründungen verstanden werden
darf. Es scheint vielmehr – im Gegenteil – bei keiner der drei genannten Ortschaften
eine Stadtgründung gemeint zu sein. Bestenfalls könnte man annehmen, daß in
diesen Jahren Befestigungen angelegt worden sind, da ja die Nachrichten auf
eine Burg in Alme auch erst nach 1277 einsetzen.
Das bedeutet: Wenn die Schriftquellen – F. v. Fürstenberg und G. v. Kleinsorgen
– sachgerecht interpretiert werden, kann aus ihnen keine Gründung der Stadt
Warstein herausgelesen werden, weder für das Jahr 1277 noch – viel weniger –
für das Jahr 1276. Diese Historiker können also nicht helfen, das Datum der
Stadtgründung Warsteins zu ermitteln. Allein auf diese beiden Quellen stützt
sich jedoch die Datierung der Stadtgründung auf 1276/77.
Also kann als erstes Zwischenergebnis festgehalten werden: Warstein wurde nicht 1276/77 gegründet.
Es gibt dennoch Hinweise, die helfen können, den Zeitraum der
Stadterhebung Warsteins wenigstens annäherungsweise genauer zu bestimmen. Schon
früher fiel eine urkundliche Notiz auf, die eine Stadtgründung im Jahr 1276
sehr zweifelhaft erscheinen ließ. In einer Urkunde von 1287 führt der Kölner
Offizial (Richter in kirchlichen Angelegenheiten) gegen den Soester Offizial
Klage, der Fälle weltlicher Gerichtsbarkeit verhandelt und damit seine Befugnisse
übertreten hatte. Auffällig ist in dieser Urkunde die Aufzählung der Orte in
denen es zu weltlichen Gerichtsentscheidungen des Soester Offizials gekommen
ist; es heißt dort: de opidis nostris Geseke, Rhuden, Werle et de Warsten [25] – ´In unseren
Städten Werl, Rüthen, Geseke und in Warstein´. Warstein ist von den zuerst genannten
drei Ortschaften deutlich abgesetzt. Das ist als Indiz gegen eine Gründung der
Stadt im Jahr 1276 gewertet worden, da Warstein hier nicht in der Reihe der
Städte genannt wird.
Dagegen wurde vorgebracht, Warstein sei 1287 eben noch eine sehr junge Gründung
gewesen, die im Vergleich zu den genannten anderen Städten noch unbekannt (und
sicherlich vergleichsweise unbedeutend) war. Aber das ist eigentlich kein Argument,
im Gegenteil. Sollte Warstein 1287 bereits Stadt gewesen sein, dann wäre gerade
zu erwarten, daß auf den städtischen Charakter verwiesen würde, eben weil diese
neue Stadt unbekannt und unbedeutend war – im Vergleich zu den drei anderen,
geradezu als Großstädten zu bezeichnenden, Ortschaften. Es bleibt dabei: Die
Nachricht von 1287 ist ein deutlicher Hinweis darauf, daß Warstein um diese
Zeit noch nicht als Stadt bezeichnet werden kann. Das bedeutet aber nun auch,
daß Warstein um diese Zeit noch nicht auf dem Stadtberg gelegen haben wird.
Auch um 1287 war der Stadtberg also mit größter Wahrscheinlichkeit noch unbesiedelt.
Wenigstens erwähnt werden muß hier jedoch die unsichere Überlieferung dieser
Urkunde. Die Urkunde ist im Westfälischen Urkundenbuch und im Urkundenbuch von
J. S. Seibertz abgedruckt. Beide Drucke gehen auf einen Druck der Urkunde in
der Zeitschrift Westphalia von 1826 zurück. Als Quellenangabe wird hier
angegeben: „In einem Manuscripte des Mathias von Engers über die Stadt Geseke
wird in der angehängten Urkunden-Sammlung unter Ziffer 12 darüber folgendes
merkwürdige Schreiben vom Jahre 1287 aufgeführt.“ [26] In einer Anmerkung wird erläuternd
ausgeführt, daß auch dieses Manuskript nicht vollständig erhalten sei, sich
nur Auszüge daraus in anderen Handschriften erhalten haben. Über den genannten
Verfasser – Mathias von Engers – ist fast gar nichts bekannt, außer daß er gegen
Ende des 17. Jahrhunderts verschiedene geschichtliche Abhandlungen verfaßt haben
soll. Die Urkunde von 1287 ist also in einer langen Kette von Abschriften überliefert,
wobei grundsätzlich jede Abschrift auch den Eintrag von Fehlern bedeuten kann.
Dennoch erscheint es wenig plausibel, daß sich im Laufe der Abschriften zwischen
„Werle“ und „Warsten“ ein „de“ oder „et de“ eingeschlichen haben sollte.
Hier soll noch eine Beobachtung angeführt werden, die weiteres Licht in die
Frage nach den Städtegründungen bringen kann. Es geht dabei um einen Vergleich
der Größe der verschiedenen Ortschaften. 1200 wurde die Stadt Rüthen gegründet.
Ihre Mauern umschlossen eine Fläche von ca. 40 Hektar. Damit gehört Rüthen zu
den großen westfälischen Städten des Hochmittelalters, war flächenmäßig größer
als Warburg, Bielefeld oder Marsberg, entsprach etwa der Fläche der im Mittelalter
bedeutenden Stadt Höxter. Im Vergleich dazu fallen die später gegründeten Städte
Belecke, Warstein und Kallenhardt sehr bescheiden aus. Die Vermessung ihres
ummauerten Bereiches ergibt in allen drei Fällen einen Wert von etwa 7 Hektar.
Diese Größengleichheit ist auffällig. Man wird sie, zusammen mit anderen historischen
Indizien, sicherlich als einen Hinweis auf eine – zumindest annäherungsweise
– gleichzeitige Gründung und einen gleichzeitigen Ausbau verstehen dürfen. Die
drei kleineren Städte sind, verglichen mit der Stadt Rüthen, eigentlich nur
größere Burgen mit einer ständigen Besatzung.
Das alles läßt den Schluß zu, daß die Gründung der drei Städte Warstein, Kallenhardt
und Belecke gleichzeitig erfolgte – über wenige Jahre, die eventuell zwischen
den Gründungen gelegen haben, sollte man vielleicht nicht unbedingt streiten. [27] Für den zeitlich
Ansatz der Gründung gibt die Überlieferung der Stadt Belecke den besten Hinweis.
Im ältesten Stadtbuch Beleckes, findet sich die Kopie der Gründungsurkunde der
Stadt. Wenn es sich um eine getreue Abschrift der Urkunde handelt, dann wurde
die Stadt Belecke im Jahr 1296 gegründet. Diese am 16. Dezember 1296 in Soest
ausgestellte Urkunde fügt sich durchaus in den gegebenen historischen Rahmen
ein. Vom 21. Dezember ist noch eine Urkunde Erzbischof Siegfrieds bekannt, die
in Soest ausgefertigt wurde.
[28] Eine weitere Begebenheit berichtet Levold von Northof in seiner
1357 – 1358 abgefaßten Chronik der Grafen von der Mark: „In eben diesem
Jahr kam Erzbischof Siegfried nach Westfalen herüber bis Rüthen. Er vermählte
seine Verwandte, die Tochter des Grafen von Rietberg, mit Wilhelm, dem erstgeborenen
Sohne des Grafen Ludwig von Arnsberg.“
[29] Auch hier spricht nichts gegen die Zuverlässigkeit dieser Überlieferung.
Siegfried ist im Spätherbst/Winter des Jahres 1296 nach Westfalen gereist, wo
er den Erben der Grafschaft Arnsberg mit Beatrix, der Tochter des Grafenpaares
Conrad und Mechtilde von Rietberg verheiratete. [30] Nach dieser letzten
westfälischen Reise kehrt der Erzbischof an den Rhein zurück. Er stirbt am 7.
April 1297 in Bonn, wo er auch bestattet worden ist.
[31] Das heißt: Nicht einmal vier Monate nach der formalen Gründung
der Stadt Belecke – und somit wohl auch der Städte Warstein und Kallenhardt
– stirbt Erzbischof Siegfried. Da kann gefragt werden, ob die formelle Stadtgründung
tatsächlich Folgen gehabt hat.
In diesem Zusammenhang gibt es einen sehr interessanten urkundlichen Hinweis.
Nichts spricht wie gesagt gegen die Annahme, daß Belecke am 16. Dezember 1296
gegründet worden ist. Es gibt eine Nachricht von 1307, die Fragen offen läßt.
In dieser Urkunde, einem Original aus dem Kloster Grafschaft, erklärt Erzbischof
Siegfrieds zweiter Nachfolger Heinrich von Virneburg, daß er eine Stadt auf
dem Probsteiberg in Belecke erst anlegen lassen wolle:
„[...] da wir sehen, daß die an diesem Ort Belecke wohnenden Menschen durch widerrechtliche Schatzungen bedrängt werden und ihnen vielfach anderer Schaden zugefügt wird, so haben wir mit einhelliger Zustimmung von Abt, Konvent und Propst beschlossen, auf diesem Berg und dieser Immunität Belecke eine Befestigung oder Stadt zu errichten, wie es von unserem Vorgänger, Erzbischof Siegfried von Köln, bzw. durch dessen und unseren Marschall von Westfalen Johann von Plettenbracht begonnen worden ist, damit die dort wohnenden Menschen, oder die, die sich dorthin zurückziehen, vor den Angriffen der Feinde verteidigt werden können.“ [32]
Einerseits wird gesagt, daß Belecke in
der Amtszeit des Marschalls Johann v. Plettenberg gegründet wurde. Johann v.
Plettenberg war unter Erzbischof Siegfried v. Westerburg von 1294 bis 1298 Marschall,
dann noch einmal von 1300 bis 1312.
[33] In die erste Amtszeit fällt die formelle Gründung der Stadt
Belecke. Andererseits wird aus dieser Urkunde deutlich, daß der Beschluß zur
Stadtgründung von 1296 offensichtlich nicht umgesetzt worden ist. Jedenfalls
gibt es auf dem Propsteiberg in Belecke um 1307 noch keine befestigte Stadt,
die vor feindlichen Angriffen hätte Schutz bieten können.
Das wiederum steht nun aber in einem gewissen Widerspruch zu einer leider nicht
eindeutig datierten, um 1300 abgefaßten Klageschrift des Arnsberger Grafen Ludwig
(1281 – 1313). Dieser beschwert sich, daß der Kölner Erzbischof die drei Städte
Warsten, Bedelecke et Callenhort infra terminos suae silva et garcina, quae
vulgariter Vorst dicitur errichtet habe, also drei Städte in seinem Wald,
der gewöhnlich ´Forst´ genannt wird.
[34]
Zuerst fällt auf, daß die drei gleichgroßen Städte auch hier in einem Atemzug
genannt werden. Weiterhin ist aus dem Text zu erschließen, daß alle drei Städte
als Gründungen des Kölner Erzbischofs Siegfried v. Westerburg angesehen werden,
was für Belecke ja auch durch die Grafschafter Urkunde abgesichert wird. Erzbischof
Siegfried v. Westerburg hat mit der Anlage der Städte Warstein, Kallenhardt
und Belecke begonnen, so ausdrücklich in der oben angeführten Grafschafter Urkunde
von 1307. Offensichtlich sind diese Gründungen jedoch ins Stocken geraten, da
Erzbischof Siegfried bereits am 7. April 1297 stirbt. Sein Nachfolger – Erzbischof
Wikbold v. Holte (1297 – 1304) – verfolgte zu Beginn seiner Amtszeit eine Politik,
die auf Ausgleich mit den verschiedenen Gegnern bedacht war. [35] Da erscheint es denkbar, daß
der begonnene Städtebau liegengeblieben ist, da diese Gründungen ja eindeutig
machtpolitische Ziele hatten, mit einer Stoßrichtung einerseits gegen Paderborn,
andererseits gegen den Grafen von Arnsberg. Gegen Ende seiner kurzen Amtszeit
war Erzbischof Wikbold v. Holte sowohl in reichspolitische, wie auch in territorialpolitische
Querelen verwickelt, vor allem in Auseinandersetzungen um die Einnahme von Zöllen
am Rhein. Der westfälische Teil seines Territoriums geriet Wikbold ganz offensichtlich
weitgehend aus dem Blick. [36] Auch das waren keine guten Bedingungen,
um die begonnenen Stadtgründungen weiter zu betreiben. Erst Wikbolds Nachfolger
Heinrich von Virneburg (1304/06 – 1332) scheint also die Aufbaupolitik seines
Vor-Vorgängers Siegfried v. Westerburg weitergeführt zu haben. Heinrich wurde
1304 vom Kölner Domkapitel gewählt, mußte sich aber zwei Jahre an der päpstlichen
Kurie aufhalten, bis er schließlich von Papst Clemens V. zum Erzbischof von
Köln ernannt wurde. [37]
Während dieser zwei Jahre andauernden Sedisvakanz erlitt sein Territorium Einbußen
an Rechten und Besitz. [38] Sofort nach seiner Rückkehr
von der päpstlichen Kurie ging Heinrich daran, das entstandene Machtvakuum wieder
aufzufüllen. [39] In diesem Zusammenhang
erscheint die Vollendung der Stadtgründungspläne seines Vor-Vorgängers eine
sinnvolle Maßnahme gewesen zu sein, die ja auch ganz am Beginn seines erzbischöflichen
Wirkens nach seiner Heimkehr steht.
[40] F. Kreutzkampf hat gezeigt, welch hohen Wert dieser Bischof
auf die Burgen und Städte, „die ja nichts anderes waren als erweiterte Burgen“,
[41] bei der Konsolidierung des Territoriums gelegt hat: „Die Verteidigungsstellung,
in der das Erzstift seit der Schlacht von Worringen sich den Nachbarn gegenüber
befand, zwang die Erzbischöfe erst recht, auf den Erwerb von Burgen als Stützen
ihrer militärischen Macht bedacht zu sein.“ [42] Was für die Burgen
gilt, ist auch über die Städte zu sagen: „Der Städtepolitik Erzbischof Heinrichs
lag der gleiche Gedanke zugrunde, wie seiner Burgenpolitik: Ausbau und Festigung
der Stellung des Landesherren durch die Steigerung seiner militärischen Macht.“ [43]
Dem Grafen von Arnsberg reichte für seinen Protest sicherlich bereits der Entschluß
und die formale Gründung der Städte. Es ist nicht auszuschließen, daß mit der
Gründung erste Baumaßnahmen begonnen wurden. Diese ´Baustellen´, wenige Kilometer
östlich der Grenze zwischen dem Arnsberger Wald und dem kölnischen Osterwald,
waren für den Grafen von Arnsberg in jedem Falle bedrohlich, ganz unabhängig
davon, wieweit die Baumaßnahmen an diesen Orten zum Zeitpunkt der Abfassung
des Klageschreibens tatsächlich vorangeschritten waren. Ausdrücklich erwähnt
der Arnsberger Graf, daß die Einwohner der drei neuen Städte den Wald zerstörten, [44] was durchaus in den Rahmen der Stadterbauung
paßt. Im sogenannten Bestandsverzeichnis des Marschallamtes Westfalen
– wohl aus den ersten Jahren des 14. Jahrhunderts – wird bezüglich der Stadtgründungen
in Belecke und Kallenhardt ausdrücklich die Zuteilung von Wald an die Neubürger
erwähnt, für Warstein wird festgehalten, daß der Erzbischof über einen ´Waldzehnten´
in Warstein verfüge. [45]
Das alles zusammengenommen, erscheint eine gewissermaßen ´offizielle´ Gründung der Städte Warstein, Belecke, Kallenhard im Dezember 1296 als die wahrscheinlichste Möglichkeit. Wann dieser Gründungsbeschluß jedoch zur tatsächlichen Anlage von Befestigungen und zur Ansiedlung von Bürgern führte, ist damit noch nicht zwingend entschieden. Der Fall Belecke zeigt deutlich, daß auch 10 Jahre nach der formellen ´Gründung´ städtische Funktionen noch nicht wahrgenommen werden konnten.
Auch für Warstein kann man von einer ganz ähnlichen Situation ausgehen. Einen deutlichen Hinweis darauf gibt die kirchliche Organisation Warsteins. Es ist nicht klar, wann die Kirche von Warstein unabhängig von der Altenrüthener Mutterkirche geworden ist. Der sogenannte Liber Valoris führt sie jedenfalls als eigenständige Pfarrkirche an. Beim Liber Valoris handelt es sich um ein nach Dekanaten geordnetes Verzeichnis der steuerpflichtigen Kirchen des Erzbistums Köln, das wahrscheinlich 1308 für eine Zehnterhebung zugunsten des neuen Erzbischofs Heinrich von Virneburg angelegt worden ist. Allgemein wird angenommen, daß der Liber Valoris auf ältere Aufzeichnungen zurückgreift und den Stand der kölnischen Pfarrorganisation um 1300 aufzeigt. [46] In diesem Verzeichnis findet sich für Warstein nur die Angabe einer Kirche. [47] Nun müßte es aber eigentlich zwei Kirchen in Warstein geben, die Kirche in Altenwarstein und die Kirche auf dem Stadtberg, die heutige ´Alte Kirche´. Es ist wenig wahrscheinlich, daß die Altenwarsteiner Kirche oder auch die Stadtkirche bei der Aufzählung des Liber Valoris ganz ausgefallen sein sollte. Es ist davon auszugehen, daß es sich schon bei der Kirche in Altenwarstein um eine selbständige Pfarrkirche gehandelt hat. Das ist aus folgendem Grunde anzunehmen: In einer Urkunde von 1238 (1237) [48] heißt es: Tres autem ecclesias Effele, Langenstrot, Warsten ipsi matrici ecclesie in Aldenruden filiali iure attinentes [...], daß also die drei Kirchen von Effeln, Langenstraße und Warstein der Mutterkirche von Altenrüthen zum Recht von Tochterkirchen angehören. Das spricht erst einmal gegen eine Selbständigkeit dieser drei Kirchen. Jedoch erscheinen auch Effeln und Langenstraße im Liber Valoris als steuerpflichtige, selbständige Kirchen, nicht etwa als Kapellen oder Filialkirchen von Altenrüthen. Für Altenwarstein legt die Anlage des ummauerten Kirchhofes nahe, daß auch rund um die Kirche bestattet worden ist, was allgemein als ein Hinweis auf eine zumindest teilweise Selbständigkeit verstanden werden kann. Der Liber Valoris nennt nur eine Kirche in Warstein – das deutet darauf hin, daß es um 1300 nur eine Kirche in Warstein gab. Bei dieser Kirche kann es sich aber nur um die Kapelle in Altenwarstein gehandelt haben. Sollte um 1300 die ´Alte Kirche´ schon gestanden haben, so wäre ihre Nennung als Kapelle der Altenwarsteiner Kirche zu erwarten. Der ´umgekehrte Fall´ ist auch vorstellbar: Es ist grundsätzlich denkbar, daß sofort mit der Anlage der Stadt auch die Pfarrechte von der Kirche in Altenwarstein auf die neu errichtete Kirche in der Stadt übertragen worden sind [49] – schließlich war der Stadtgründer der Erzbischof von Köln, somit auch für die Kirchenorganisation zuständig. Aber auch in diesem Fall wäre eine Nennung der ehemaligen Pfarrkirche in Altenwarstein als Kapelle zu erwarten. [50] So ergibt sich ein stimmiges Bild. In Warstein gab es in den ersten Jahren des 14. Jahrhunderts nur eine einzige Kirche, die Kirche von Altenwarstein, da die Ausführung der Stadtgründung nach dem Tode Erzbischof Siegfrieds ins Stocken geraten war. Wie auch im urkundlich belegten Fall Belecke wird der Aufbau der Stadt erst unter Erzbischof Heinrich von Virneburg vollendet. Erst nach 1307 wird es also eine Stadtbefestigung und eine Kirche – die heutige ´Alte Kirche´ – in Warstein auf dem Stadtberg gegeben haben. [51]
Mindestens die Belecker, wahrscheinlich aber auch die Warsteiner und Kallenhardter verdanken Erzbischof Heinrich ihre ´zweite Geburt´, ohne seinen Einsatz wären die Stadtgründungen Siegfrieds v. Westerburg fehlgeschlagen.
Erster Einwand: Anne-Luise Stechs Datierungsversuch
1965 setzte sich A.-L. Stech in ihre Dissertation ausführlich
mit dem Zeitraum der Stadtrechtsbewidmungen verschiedener Städte auseinander,
bei denen keine eindeutig datierten Gründungsurkunden vorliegen. So findet sich
bei ihr auch eine ausführliche Darstellung der Diskussion um die Stadtwerdung
Warsteins – die ausführlichste, die bisher vorliegt.
Leider ist diese interessante Arbeit von den Warsteiner Heimatgeschichtsschreibern
nicht zur Kenntnis genommen worden. Das ist umso weniger nachvollziehbar, als
daß sich aus der Dissertation A.-L. Stechs durchaus Argumente für ein Gründungsdatum
1276/77 gewinnen ließen. Aus diesem Grund muß an dieser Stelle eine Auseinandersetzung
mit ihren Positionen erfolgen.
Grundsätzlich läßt sich A.-L. Stechs Haltung folgendermaßen charakterisieren:
Warstein wurde in der Regierungszeit des Kölner Erzbischofs Siegfried v. Westerburg
gegründet. Das genaue Datum ist unbekannt, läßt sich jedoch aufgrund verschiedener
Indizien auf die Zeit zwischen 1275 und 1290 einengen:
„SEIBERTZ bemerkt, daß der Abdruck der oben erwähnten Urkunde des Grafen Ludwig von Arnsberg im Urkundenbuch nicht vollständig sei. In seiner Übersicht über die Territorialgeschichte der Herzogtümer Engern und Westfalen und ihre statutarischen Rechte berichtet er, Graf Ludwig habe seine Beschwerden u.a. vor dem »Herrn von Bilstein« erhoben. Damit ist der Landmarschall Johann von Bilstein gemeint, der von 1283 – 1290 im Amt war. Da Gründung und Rechtsbewidmung Warsteins der Beschwerde vorausgegangen sind, müssen sie also vor 1290 erfolgt sein.
Der Zeitraum, in dem Warstein mit Stadtrechten
bewidmet sein muß, verengt sich damit auf 15 Jahre, nämlich auf die Zeit von
1275 (Regierungsantritt Erzbischof Siegfrieds) bis 1290 (Ausscheiden Johanns
von Bilstein aus dem Marschallamt).“
[52]
Dieser Gedankengang ist jedoch falsch. Es wird von J. S. Seibertz keinesfalls
angegeben, daß die Beschwerde vor dem amtierenden Marschall Johann
v. Bilstein vorgebracht wird, vielmehr heißt es an der Stelle, auf die A.-L.
Stech Bezug nimmt: „Schließlich ist hier nur noch die Bemerkung, daß Graf Ludwig
von Arnsberg in einer Klagesache gegen den Erzbischof von Cöln, welche er vor
dem Herrn von Bilstein und anderen Arbitratoribus führte [...].“
[53] Der ´Herr von Bilstein´ ist also nur einer unter anderen Schiedsrichtern,
das Wort ´Marschall´ kommt bei Seibertz nicht vor. Johann von Bilstein war in
den Jahren 1283 bis 1290 Marschall und ist auch später noch eine sehr angesehene
Persönlichkeit gewesen. Seine Amtszeit als Marschall endete zwar 1290, in Urkunden
des Klosters Grafschaft ist er jedoch auch in den Jahren 1297 und 1301 noch
zu finden. [54] J. S. Seibertz geht davon aus, daß Johann von
Bilstein 1310 gestorben ist.
[55] Johann von Bilstein war jedenfalls für die Rolle eines ´Schiedsrichters´
in diesem speziellen Falle ganz besonders geeignet, da er sicherlich bei beiden
Parteien, dem Grafen von Arnsberg und dem Erzbischof von Köln hohes Ansehen
genoß. Als Marschall von Westfalen hatte er unter Siegfried von Westerburg seine
Loyalität gegenüber dem Erzbistum Köln erwiesen, andererseits war er mit dem
Arnsberger Grafenhaus verwandt. [56]
Eindeutig widerlegt wird die Ansicht A.-L. Stechs aber, wenn man folgende Überlegungen
anstellt: Bei der angeführten Beschwerde handelt es sich um die oben zitierte
Klage des Arnsberger Grafen Ludwig, der sich beklagt, daß der Kölner Erzbischof
die drei Städte Warsten, Bedelecke et Callenhort infra terminos suae silva
et garcina, quae vulgariter Vorst dicitur
[57] errichtet habe, also drei Städte in seinem Wald, der gewöhnlich
´Forst´ genannt wird. Nun ist aber die Stadt Belecke – wie oben dargestellt
– eindeutig als Gründung des Erzbischofs durch seinen Marschall Johann v. Plettenberg
erwiesen. Es kann aber unmöglich der Arnsberger Graf über drei Städte Klage
führen, wenn zumindest eine dieser Städte – Belecke – noch gar nicht gegründet
worden ist. Das bedeutet aber, daß die Beschwerde Graf Ludwigs unmöglich in
die Amtszeit des Marschalls Johann v. Bilstein fallen kann.
Einmal in die falsche Richtung gelenkt,
verfolgt A. L. Stech nun konsequent den eingeschlagenen Holzweg. Obwohl eine
eigentlich unverdächtige Gründungsurkunde von 1296 vorliegt, muß nun auch Belecke
um einige Jahre altern, da in der Beschwerdeschrift des Grafen Ludwig von Arnsberg
eben auch Belecke genannt wird.
„Diese Urkunde ist zwar erst während der Regierungszeit Erzbischof Wigbolds von Holte (1297 – 1303/04), also nach der »Bewidmungsurkunde« ausgestellt. Der beurkundete Vorgang hat sich jedoch vorher abgespielt. Das ergibt sich daraus, daß Graf Ludwig seine Beschwerde u.a. dem Landmarschall Johann von Bilstein, der von 1283 bis 1290 im Amt war, vorgetragen hat. Hiernach müßte Belecke spätestens 1290 schon eine Stadt gewesen sein, ein Ergebnis, daß [sic!] mit der »Bewidmungsurkunde« vom 16. Dezember 1296 offenbar nicht vereinbar ist.“ [58]
Völlig ohne Grund wird von der Autorin hier eine Widersprüchlichkeit in den Text hineingelesen, die tatsächlich nicht vorhanden ist. Man muß sich fragen, was die Autorin eigentlich meint. Sie folgt der allgemein akzeptierten Datierung der Klageschrift um 1300, behauptet dann aber, der ´beurkundete Vorgang´ habe sich früher abgespielt. Was aber ist der ´beurkundete Vorgang´? Der Vorgang ist die Klage des Arnsberger Grafen, und diese ist etwa um 1300 niedergeschrieben worden. Daß der Anlaß zur Beschwerde vor der Klage des Arnsberg Grafen gegeben gewesen sein muß ist selbstverständlich. Es ist wieder die nicht verstandene Rolle des Johann von Bilstein, die A. L. Stech in die Irre führt. Die Klage wird verschiedenen Schiedsmännern vorgetragen, einer davon ist Johann von Bilstein. Zur Zeit der Beschwerde ist dieser längst nicht mehr als Marschall im Amt. Den selbstkonstruierten angeblichen Widerspruch meint A.-L. Stech durch die Annahme auflösen zu müssen, die Gründung Beleckes sei schon früher erfolgt, also zwischen 1283 und 1290, der Bischof habe „den ersten, die sich im Gebiet der neuen Stadt angesiedelt hatten, schon mündlich Privilegien verliehen und die urkundliche Bewidmung für später in Aussicht gestellt [...].“ [59] Gegen diese völlig verfehlte Konstruktion muß auf die im Falle Belecke sehr günstige Urkundenüberlieferung verwiesen werden. Eine Gründung Beleckes vor dem Jahr 1290 zu behaupten steht in eindeutigem Gegensatz zu den urkundlichen Quellen. Und deshalb ist den Aussagen A.-L. Stechs über den Zeitraum der Stadtgründung sowohl für Warstein als auch für Kallenhardt deutlich zu widersprechen.
J. S. Seibertz überliefert eine wichtige Quelle zur Geschichte
der Städte Belecke und Kallenhardt, die aber auch für die Geschichte Warsteins
von Bedeutung ist, das sogenannte Bestandsverzeichnis des Marschallamtes Westfalen. [60] Dieses wurde zu Beginn des 14.
Jahrhunderts abgefaßt und listet die Einkünfte der Erzdiözese Köln in Westfalen
auf. Darüber hinaus gibt es weitergehende Informationen über die Anlage verschiedener
Städte. Hier interessieren nun vor allem die Angaben zu Warstein, Kallenhardt [61] und Belecke [62] . Über die beiden letztgenannten Städte gibt es
recht detaillierte Beschreibungen, die einen Einblick in die ´Praxis des Städtegründens´
ermöglichen. Auch von Warstein berichtet das Bestandsverzeichnis. [63] Der Warsteiner
Bericht unterscheidet sich erheblich von den Berichten über Belecke und Kallenhardt/Osterfelde.
Man könnte, auf diesen Unterschied gestützt, behaupten, bei Warstein sei die
Gründung offensichtlich anders vonstatten gegangen. Zumindest habe der Landmarschall
Johann von Plettenberg hier keine Rolle gespielt, was darauf hindeute, daß Warstein
vor dessen Amtsszeit als Marschall gegründet worden sei. So könnte man das Bestandsverzeichnis
durchaus als Argument für eine frühere Gründung der Stadt Warstein anführen
– eine Idee, auf die freilich bisher noch niemand gekommen ist.
Aber die genaue Betrachtung der drei Nachrichten zeigt, daß dieser Schluß alles
andere als zwingend ist. Denn es fällt ein deutlicher Unterschied zwischen den
Nachrichten über Belecke und Kallenhardt/Osterfelde auf der einen und Warstein
auf der anderen Seite auf: Aufgabe des Marschalls ist die Aufteilung von wüst
gefallenen Gütern. In Belecke wird vom Hof Harkampe ausdrücklich gesagt, es
handle sich um „curiam desertam“, also einen wüst gefallenen Hof. Auch
in Osterfelde geht es um Güter die als „destructi et inculti“, also als
´zerstört und nicht bewirtschaftet´ bezeichnet werden. In der Beschreibung der
Warsteiner Einkünfte fehlt dieser Hinweis auf wüst gefallene Güter. Offenbar
war die Aufgabe des Marschalls in den Fällen Belecke und Kallenhardt/Osterfelde
die Aufteilung des wüst gefallenen Besitzes an die jeweiligen Neubürger. Wenn
es also im Raum Warstein keinen verlassenen Kölner Besitz gab, entfiel auch
diese Aufgabe – konnte deshalb selbstverständlich auch nicht Eingang in das
Bestandsverzeichnis finden.
Zum historischen Hintergrund der Stadtgründung
Es soll hier versucht werden, die historische Situation im
Warsteiner Raum, soweit sie für die Entstehung der Stadt Warstein von Belang
ist, zusammenfassend darzustellen.
Der Warsteiner Raum liegt zwischen drei großen mittelalterlichen Machtfaktoren:
Dem Erzbistum Köln, dem Bistum Paderborn und der Grafschaft Arnsberg. Vor allem
die Erzbischöfe von Köln waren um Erweiterung ihres Einflusses sowie den Aufbau
eines festen Territoriums bemüht. Größtes Ziel des Erzbistums Köln war eine
Ausweitung des Territoriums bis zur Weser hin und die Verbindung der beiden
getrennten Kölner Territorien, des rheinischen (Erzstift) und des westfälischen
Teils. [64] Die
Grafschaft Arnsberg und das Bistum Paderborn standen diesen Plänen schon rein
geographisch im Wege. Trotzdem lassen sich seit dem 11. Jahrhundert kölnische
Bemühungen ausmachen, den Einfluß bis zur Weser auszudehnen. Die Stiftungsurkunde
des Klosters Grafschaft und ihre Bestätigung zeigen, daß es am Ende des 11.
Jahrhunderts bereits weit gestreuten kölnischen Besitz in Westfalen gab, selbst
wenn man die gegen 1200 ´dazugefälschten´ Ortschaften hier abzieht. [65]
Im 12. Jahrhundert zeichnet sich der Machtkampf zwischen Köln und Arnsberg
besonders deutlich ab. Die Grafen von Werl-Arnsberg waren das ehemals mächtigste
Grafengeschlecht im Norddeutschen Raum. [66] Im Laufe der
Zeit war diese Macht immer weiter abgebröckelt, beschränkte sich zusehends auf
die weitere Umgebung von Werl und Arnsberg. Der Versuch, die nördlichen Teile
der Grafschaft zurückzuerobern schlug fehl, endete 1092 mit dem Tod des Grafen
Konrad und seines Sohnes Hermann auf dem Schlachtfeld.
[67] Der jüngere Bruder Hermanns, Liupold, verkaufte seinen Anteil
am Werl-Arnsberger Erbe an den Erzbischof von Köln.
[68] Der jüngste Sohn des Grafen Konrad ging als Friedrich der
Streitbare in die Geschichte ein. Er verlegte seinen Sitz auf den heutigen
Arnsberger Schloßberg, schuf sich einen Mittelpunkt seines südwestfälischen
Machtbereichs. Doch schon 1102 wurde diese Burg Arnsberg vom Kölner Erzbischof
Adolf erobert, der den Arnsberger Grafen zwang, die Hälfte seiner Grafenrechte
an ihn abzutreten. [69]
1124 starb Graf Friedrich der Streitbare, ohne Nachfolger. Eine Tochter Graf
Friedrichs war mit einem Grafen Gottfried v. Cuijk aus den Niederlanden verheiratet. [70] Dieser Gottfried von Cuijk tritt
ab 1138 als Graf von Arnsberg in Erscheinung. Erst ab 1144 residiert dessen
Sohn Heinrich, ein Enkel Friedrichs des Streitbaren, in Arnsberg. [71] Wohl wegen eines Streites um
Erbschaften ließ dieser Graf Heinrich seinen eigenen Bruder Friedrich einkerkern,
der 1164 im Verlies der Arnsberger Burg starb.
[72] Damit war den Gegnern des Arnsberger Grafen ein Anlaß zum Eingreifen
gegeben. 1166 wurde die Arnsberger Burg vom Erzbischof von Köln, den Bischöfen
von Münster, Minden und Paderborn und von Herzog Heinrich dem Löwen zerstört.
Graf Heinrich von Arnsberg floh, konnte seine Grafschaft erst wiedererlangen,
nachdem er schwere Bußauflagen angenommen hatte. Er mußte Arnsberg und andere
Güter dem Erzbischof von Köln zu Lehen auftragen, war somit in Abhängigkeit
vom Kölner Ezbischof geraten. Außerdem mußte er um 1170 das Prämonstratenserstift
Wedinghausen in Arnsberg gründen. [73]
Bis zu dieser Zeit haben wir wenig Klarheit, was den Warsteiner Raum betrifft.
Gehörte er in den eher Kölner oder eher Arnsberger Einflußbereich? Verschiedene
Indizien sprechen dafür, daß der Warsteiner Raum ursprünglich Arnsberg zuzurechnen
war. Dieser Einfluß Arnsbergs wurde von den Kölner Erzbischöfen mehr und mehr
zurückgedrängt.
Eine wichtige Person in den territorialen Auseinandersetzungen des frühen 13.
Jahrhunderts ist der Kölner Erzbischof Engelbert von Berg, der von 1216 bis
1225 amtierte. Durch Gründung und Befestigung von Städten und die Anlage von
Burgen erhöhte er den Druck einerseits auf die Grafschaft Arnsberg, andererseits
auf das Bistum Paderborn. Gegen Paderborn gründete er die Städte und Burgen
wie Geseke, Brilon, Obermarsberg, Volkmarsen, sowie die Burg in Rüthen, gegen
Arnsberg die Burgen Schnellenberg, Schmallenberg, die Stadt Medebach sowie die
Stadt Werl. [74]
Der Versuch, seine Herzogsgewalt gegen alle Widerstände des Adels durchzusetzen
führte schließlich zur Katastrophe: nach einer Verschwörung des westfälischen
Adels wurde der Erzbischof 1225 bei Gevelsberg durch seinen Neffen Friedrich
von Isenberg ermordet. [75]
Möglicherweise im Zusammenhang mit den oben geschilderten Vorgängen der Jahre
1164 bis 1170 begegnet nun eine interessante Aufzeichnung. „Es handelt sich
bei dem betreffenden Stück um ein einzelnes, doppelseitig beschriebenes Pergamentblatt
aus der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts, das eine Übersicht über Wildbann-
und Waldrechte der Kölner Erzbischöfe enthält. Es diente offenbar zur Selbstvergewisserung
über die Reichweite dieser Rechte: Im Text ist dargelegt, worauf die Kölner
Kirche Ansprüche erhob.“ [76] Der Text sei hier in der aktuellsten
Edition vorgestellt, da – wie zu sehen sein wird – die fehlerhaften Abschriften
und Drucke in der Vergangenheit immer wieder zu Fehldeutungen geführt haben:
„Ostervvalt tota silua pertinet ad beatum
Petrum, incipiens a loco, qui dicitur Nezzelvvinkel per dotalem mansum in Odakker
transiens in locum, qui dicitur Lininchusen et unde in flumen Rurem et inde
in flumen quod dicitur Almana.“ [77]
´Osterwald: der ganze Wald gehört zum Hl. Petrus
[d.h. dem Erzbistum Köln, dessen Patron bis heute Petrus ist], beginnend an
einem Ort, der Nezzelvvinkel genannt wird, durch einen Hof Odacker, übergehend
zu einem Ort, der Lininchusen genannt wird und von da zum Fluß Ruhr und von
dort aus zu einem Fluß, der Alme genannt wird´
Es wird hier ein Gebiet umschrieben, das als ´Osterwald´ etwa
die Hälfte des heutigen Natuparks Arnsberger Wald umfaßt. Im Osten erstreckt
sich das umschriebene Gebiet bis an die Alme, im Süden bildet die Ruhr die Grenze.
Die Nordgrenze wird nicht deutlich gemacht, sie wird aber offensichtlich durch
die Möhne oder den Höhenrücken der Haar gebildet. Gleich durch drei Punkte wird
die Westgrenze definiert: Nezzelvvinkel, Odakker und Lininchusen.
Bis heute hat sich allein Odakker erhalten, als Bezeichnung einer Orts-
und Klosterwüstung im Hirschberger Feld.
[78] Lininchusen wurde von A. K. Hömberg mit einer Flur im
Bereich des Dorfes Stockhausen im Ruhrtal identifiziert.
[79] Offen bleibt noch die genaue Lage des Grenzpunktes Nezzelvvinkel.
Offensichtlich markiert dieser Punkt die ´Nordwestecke´ des beschriebenen Gebietes.
Es liegt deshalb nahe, ihn im Bereich der Möhne zu suchen. Schon J. S. Seibertz
hatte diesen Grenzpunkt in der Nähe Sichtigvors gesucht. Er war jedoch von einem
falschen Text ausgegangen, in dem es nicht Nezzelvvinkel sondern Nezzenwinkel
heißt. Daher hatte er angenommen, es handle sich um einen ´Netze-Winkel´, eine
jagdliche Fang-Einrichtung. [80] Sprachlich ist anzumerken, daß es sich beim Nezzelvvinkel
unmöglich um einen ´Netze-Winkel´ handeln kann. Statt dessen verbirgt sich dahinter
ein mit ´Nesseln´ bestandener Platz. [81] Schon A. K. Hömberg
gab eine andere Erklärung: „Der nicht mehr namentlich nachweisbare erste Grenzpunkt
´Nezzelwinkel´ muß demnach nördlich von Odacker gesucht werden, und zwar an
der Grenze zwischen dem arnsbergischen Mülheim und der kölnischen Stadt Belecke,
d. h. vermutlich 1-2 km östlich der Burg auf dem Lörmund, wo die Grenze des
Belecker Stadtwaldes die Möhne trifft.“
[82] Das alles deutet auf einen Bereich unmittelbar westlich des
Wasserschlößchens Welschenbeck. Interessanterweise gibt es genau dort eine Flurbezeichnung,
die auf eine Wüstung schließen läßt: Alte Hof. Sollte sich also auch
hinter dem Grenzpunkt Nezzelvvinkel eine ehemalige Siedlung verbergen,
dann dürfte sie wohl im Möhnetal gelegen haben, direkt jenseits der Belecker
Grenze, wenige hundert Meter westlich von Welschenbeck. Die Burg auf dem Lörmund
bei Mülheim ist also als Arnsberger Grenzbefestigung gegen den kölnischen Osterwald
zu verstehen. [83]
Nun ist mit dieser Nachricht eine eigentlich klare Aussage verbunden: Der Osterwald,
also der östliche Teil des heutigen Naturparks Arnsberger Wald, gehört dem Erzbistum
Köln, der eigentliche Arnsberger Wald liegt westlich davon. Die Grenze zwischen
dem westlichen Arnsberger Wald und dem östlichen Osterwald verläuft – mit heutigen
Ortsbezeichnungen – zwischen Welschenbeck (im Möhnetal), Odacker und Stockhausen
(im Ruhrtal).
Die genaue Betrachtung der – noch dazu recht dürftigen – urkundlichen Quellen
ergibt jedoch ein zumindest differenzierteres Bild. Es sind mindestens vier
Ereignisse, die zeigen, daß es immer noch einen Arnsberger Einfluß auf das Gebiet
des Osterwaldes gab: die Gründung der Stadt Rüthen, der Streit um den Zehnten
zu Warstein, die Gründung der Stadt Eversberg, die Auseinandersetzungen um die
Gründung der Städte Belecke, Kallenhardt und Warstein.
Die ´Gründungsurkunde´ der Stadt Rüthen von 1200 weist die Hälfte der Einkünfte
Rüthens Graf Gottfried von Arnsberg zu.
[84] Nun liegt Rüthen eindeutig im Kölner Bereich des Osterwaldes,
mehr als sieben Kilometer von der Grenze bei Welschenbeck entfernt. Dennoch
scheint es Erzbischof Adolf von Altena anfangs nicht gelungen zu sein, eine
Alleinherrschaft über seine Gründung Rüthen durchzusetzen. [85]
Es gibt einen interessanten zeitlichen Zusammenfall zwischen der paläographischen
Datierung des Nachtrags der gefälschten Stiftungsurkunde des Klosters Grafschaft
(Die Zehnten zu Warstein,...) [86] und einem urkundlich belegten Streit zwischen
dem Grafen von Arnsberg und dem Abt des Klosters Grafschaft um den Zehnten zu
Warstein. Graf Gottfried II. mußte schließlich nachgeben, er überließ den Zehnten
in Warstein dem Abt von Grafschaft, behielt sich jedoch ein Recht am Wald, „que
in vulgari vorst nuncupatur“ – ´der gewöhnlich Forst genannt wird´, vor. [87] Diesen Wald zu fällen erlaubte er niemandem.
Graf Gottfried erhebt also zwei Ansprüche: einmal auf den Zehnten, diesen Anspruch
muß er aufgeben, dann auf den Forst, diesen versucht er durchzusetzen. Es ist
unwahrscheinlich, daß Graf Gottfried völlig unberechtigt den Zehnten zu Warstein
beanspruchte. Arnsberger Besitz ist im späteren Warstein nachzuweisen, so zum
Beispiel ein bisher nicht lokalisierter ´Berghof´. [88] Auch die Auseinandersetzung
um den Warsteiner Wald ist mit der Urkunde von 1214 noch nicht abgeschlossen.
Aus dem Jahr 1238 liegt eine Urkunde vor, in der Graf Gottfried von Arnsberg
eine ganze Reihe strittiger Punkte zwischen ihm und dem Elekten Conrad von Hochstaden
anführt. [89] Einer der in
der Urkunde genannten strittigen Punkte ist auch der Warsteiner Wald: et
iidem prepositi cum aliis supradictis de silva Warstene inter me et dominum
meum electum discucient ´und die Vorgenannten sollen über den Wald Warstene
zwischen mir und meinem Herrn, dem Elekten [Conrad von Hochstaden] entscheiden´.
Leider ist nicht bekannt, ob es eine Entscheidung über den Warsteiner Wald gegeben
hat, noch ist bekannt, wie diese möglicherweise ausgesehen hat.
1242 wurde die Stadt Eversberg vom Arnsberger Grafen Gottfried III. gegründet. [90] Dabei ist zu bedenken, daß Eversberg
ca. 7 Kilometer östlich des beschriebenen Grenzverlaufes, also mitten im Bereich
des doch eigentlich Kölner Osterwaldes liegt.
[91] Der Zeitpunkt für die Gründung Eversbergs war dabei sehr bewußt
gewählt: Der Erzbischof von Köln, Konrad von Hochstaden, war während einer Fehde
mit dem Grafen Wilhelm IV. von Jülich im Februar 1242 in Gefangenschaft geraten,
wurde 9 Monate lang in der Burg Nideggen inhaftiert. [92] Eine direkte
Kölner Reaktion auf die Stadtgründung Eversbergs ist nicht überliefert. Erst
Jahrzehnte später liegt eine Beschwerde des Kölner Erzbischofs Wikbold von Holte
vor, in der er die Niederlegung der widerrechtlich gegründeten Stadt Eversberg
fordert. [93]
Ein weiterer Fall ist schon mehrfach angeklungen, die Beschwerden des Arnsberger
Grafen Ludwig über die Anlage der Städte Warstein, Belecke und Kallenhardt innerhalb
seines Forstes.
Letztlich gelingt es den Grafen von Arnsberg jedoch nicht, ihre Ansprüche durchzusetzen:
Von Arnsberger Einfluß in Rüthen ist später nichts mehr zu hören, der Zehnte
zu Warstein geht an das Kloster Grafschaft, der reklamierte Forst wird offensichtlich
bei der Anlage der Städte Warstein, Belecke und Kallenhardt beschädigt, einzig
die Gründung Eversbergs gelingt. Arnsberg kann sich nicht gegen den Druck des
Kölner Erzbischofs durchsetzen. In dieser Auseinandersetzung hatte der Erzbischof
einen großen Vorteil: Als Herzog von Westfalen hatte er das Befestigungsrecht
im ganzen Herzogtum.
Ein späteres Beispiel ist im frühen 14. Jahrhundert der Versuch der Arnsberger
Grafen, die Ortschaften Hirschberg und Bergheim in befestigte Städte umzuwandeln.
Der Zeitpunkt für diesen Arnsberger Befestigungsversuch läßt aufhorchen und
paßt durchaus in den oben rekonstruierten zeitlichen Ablauf der Gründungsgeschichte
von Warstein, Belecke und Kallenhardt. Oben war dargelegt worden, daß die drei
Städte zwar 1296 durch Erzbischof Siegfried formal gegründet wurden, daß die
Aufbaumaßnahmen unter seinem Nachfolger Wikbold v. Holte jedoch ins Stocken
gerieten. Heinrich von Virneburg vollendet das begonnene Werk, was für Belecke
urkundlich belegt ist. Erst die Befestigung macht die neugegründeten Städte
zu relevanten militärischen Machtfaktoren. Hatte die formelle Gründung einen
schriftlichen Protest des Arnsberger Grafen nach sich gezogen, so versuchen
die Arnsberger auf die Vollendung der Befestigung mit einer Art ´Nachrüstung´
zu antworten. Aus dem Jahr 1308 ist eine Nachricht überliefert, in der Wilhelm
von Arnsberg Hirschberg das Recht der älteren Stadt Eversberg verleiht.
[94] Es ist unklar, welche Folgen diese Privilegierung gehabt hat,
es muß jedoch zu Baumaßnahmen in den Bereichen Hirschberg und Bergheim gekommen
sein. Denn wenig später – jedoch leider nicht eindeutig datiert [95] – erfahren wir
von einer kölnischen Reaktion auf den Versuch, Hirschberg und Bergheim zu befestigen:
Erzbischof Heinrich von Virneburg fordert die Städte Soest, Brilon, Rüthen,
Marsberg, Geseke, Warstein und die übrigen Städte in Westfalen auf, gegen die
begonnene Befestigung der Orte Bergheim und Hirschberg vorzugehen. [96] Allem Anschein nach hat der Arnsberger Graf also
tatsächlich versucht, ohne Genehmigung des Kölner Erzbischofs diese Befestigungen
anzulegen. Beide hätten wichtige strategische Funktionen erfüllt. Einmal wären
sie Grenzbefestigungen gewesen, Hirschberg gegen die neugegründete kölnische
Stadt Warstein, Bergheim an der Möhne gegen die neue Stadt Belecke. Weiterhin
hätten beide Befestigungen die Straße von Meschede, dem wirtschaftlichen Zentrum
der Grafschaft Arnsberg, nach Soest abgesichert. [97] Wie genau die Befestigungsversuche
unterbunden wurden, wissen wir nicht. Das Ergebnis ist jedoch klar: Weder Bergheim
noch Hirschberg wurden zu Beginn des 14. Jahrhunderts befestigt. [98] Während der Kölner Erzbischof
schließlich in die Befestigung Hirschbergs einwilligte, ließ sich die Befestigung
Bergheims nicht durchsetzen.
[99] Dabei ist jedoch auffällig, wieviel Zeit vergeht zwischen dem
ersten Versuch der Stadterhebung Hirschbergs durch den Arnsberger Grafen (1308)
und der schließlichen Genehmigung der Befestigung und Stadterhebung 1340.
[100] Schon diese Begebenheit zeigt, daß das Erzbistum Köln die
Oberhand gewonnen hatte.
Gegen das Instrument des herzoglichen Befestigungsrechts in der Hand der Erzbischöfe
von Köln versuchten die Grafen von Arnsberg nun einen neuen Rechtstitel ins
Feld zu führen: Rechte auf den Forst. In der Klageschrift des Grafen Ludwig
wird ausdrücklich gesagt, daß der Arnsberger Graf den Forst vom König als Lehen
erhalten habe. Der Hintergrund dieser Belehnung ist unbekannt, kann wegen Fehlens
weiterer Quellen nicht mehr aufgehellt werden.
[101]
Die Arnsberger Grafen haben im Verlauf der Auseinandersetzung sicherlich bald
erkannt, daß sie auf Dauer nicht mit dem Erzbistum Köln konkurrieren konnten.
An die Stelle einer Expansion des Territoriums trat deshalb der Ausbau im Inneren. [102]
Unter Graf Gottfried IV. von Arnsberg kam das Ende der alten Grafschaft. Die
Ehe des Grafen mit Anna von Cleve blieb kinderlos. Einzig die Grafen von der
Mark hätten aus verwandtschaftlichen Gründen das Erbe antreten können. Diese
waren aber im 14. Jahrhundert zu den größten Widersachern der Arnsberger Grafen
geworden, hatten 1366 sogar die Stadt Arnsberg in Schutt und Asche gelegt. [103] So entschied sich Graf Gottfried IV. anders.
Die Grafschaft Arnsberg wurde 1368 an das Erzbistum Köln verkauft. 1371 starb
der letzte Arnsberger Graf, Gottfried IV., er wurde im Kölner Dom beigesetzt. [104]
Die Gründung der Städte Warstein, Belecke und Kallenhardt sicherte den Osterwald
für das Erzbistum Köln ab, komplettierte mit dem schon älteren Rüthen ein Festungsviereck
mitten im umstrittenen Osterwald. Gleichzeitig schob es einen ´Kölner Keil´
zwischen die Grafschaft Arnsberg und das Bistum Paderborn. Im Grenzraum zwischen
dem Kölnischen Westfalen und dem Bistum Paderborn kam es immer wieder zu Auseinandersetzungen.
Auf die komplizierten Verwicklungen im weiter entfernt liegenden Grenzraum kann
hier nicht eingegangen werden, allein die Entwicklungen sollen erwähnt werden,
die direkte Auswirkungen auf Warstein und Umgebung hatten.
[105] Im Rahmen dieser Streitigkeiten wurden verschiedene Ortschaften
zur Sicherung des Grenzraumes angelegt. Um 1195 wurde Büren von den Edelherren
von Büren zur Stadt ausgebaut. [106] 1200 zog das Erzbistum Köln
nach, Erzbischof Adolf von Altena ließ die Stadt Rüthen befestigen. [107] 1247/48 ließ der Paderborner
Bischof Simon das labile Gleichgeicht im Grenzraum durch die Erbauung der Burg
Vilsen und Befestigung der Stadt Salzkotten zusammenbrechen. Der Kölner Erzbischof
erzwang die Schleifung der Befestigung in Salzkotten und ließ die Burg Vilsen
an einen kölnischen Ministerialen übergeben. [108] Wenige Jahre später – 1254 – versuchte Bischof
Simon eine durch reichspolitische Auseinandersetzungen bedingte scheinbare Schwäche
des Kölner Erzbischofs Konrad von Hochstaden auszunutzen. [109] Er begann erneut mit der Befestigung
Salzkottens und fiel – so jedenfalls die Darstellung der Gegner Simons – in
das kölnische Westfalen ein.
[110] Ein Bündnis westfälischer Adliger besiegte das Heer des Paderborner
Bischofs, nahm ihn selbst gefangen. Erst 1294 kam es zu einer haltbaren Regelung:
Köln erhielt Geseke, Paderborn erhielt Salzkotten. Schließlich, so kann man
zusammenfassen, hat sich die Provokation Bischof Simons gelohnt: mit Salzkotten
war eine Grenzbefestigung direkt am Hellweg entstanden.
[111]
In den Jahren um die angebliche Stadtgründung Warsteins, also um 1276/77, war
Erzbischof Siegfried von Westerburg hauptsächlich mit einem Konflikt beschäftigt,
der Auseinandersetzung mit dem Grafen Wilhelm von Jülich. Dieser findet sich
am 21. März 1276 auch in einer gegen Siegfried von Westerburg gerichteten Koalition
mit Bischof Simon von Paderborn, Graf Gottfried von Arnsberg, Graf Engelbert
von der Mark sowie Simon von der Lippe.
[112] Als Anlaß für diese Auseinandersetzung erschließt F.-R. Erkens,
daß der Kölner Erzbischof versuchte, Lippstadt zur Abrundung seines Territoriums
in seine Hand zu bekommen. [113] Hauptsächlich in die direkte Auseinandersetzung
Köln-Jülich verstrickt, erscheint eine Stadterhebung Warsteins, also eine den
Osterwald sichernden Maßnahme, wenig wahrscheinlich. [114] 1277 kam es zu kriegerischen
Auseinandersetzungen mit dem Grafen Gottfried von Arnsberg um die Befestigung
Neheims. [115] Es erscheint
wenig wahrscheinlich, daß es in dieser ´heißen Phase´ der kriegerischen Konflikte
zur Gründung der Stadt Warstein gekommen sein sollte. Vielmehr zeigt sich, daß
sicher bezeugte Stadterhebungen erst nach der Beilegung der Kriegshandlungen,
nach verschiedenen Friedensschlüssen im Jahr 1279 vorkommen. [116] In der Schlacht bei Worringen
am 5. Juni 1288 erlitt Siegfried von Westerburg eine vernichtende Niederlage,
die seine Position nachhaltig schwächte.
[117] Territoriale Bedeutung hatte diese katastrophale Niederlage
jedoch nur im rheinischen Teil der Kölner Besitzungen, der westfälische Teil
spielte hier keine Rolle. Im rheinischen Bereich war Siegfrieds Vormachtstellung
endgültig gebrochen, [118] was „blieb dem Westerburger schließlich übrig,
als sich den westfälischen Verhältnissen intensiver zu widmen?“ [119] Gegen Ende seines Pontifikats,
nachdem er sich langsam von den Folgen der schweren Niederlage bei Worringen
erholt hatte, begann Siegfried von Westerburg wieder eine aktive Städtepolitik
zu betreiben. F.-R. Erkens begründet die Städtepolitik des Kölner Erzbischofs
folgendermaßen: „Den Anlaß für diese Intensivierung bildete der Zusammenbruch
der ,kurkölnischen´ Territorialpolitik in der Worringer Schlacht. Vor den Trümmern
seiner Ambitionen stehend, mußte der Erzbischof seine Politik revidieren. Anstelle
der Expansion trat nun mehr die Konsolidierung der Herrschaft und des Landes.
Diese konnte am besten durch den Ausbau der Städte als militärische Stützpunkte
erreicht werden.“ [120]
In diesem Kontext ist die Gründung der drei Städte Belecke, Kallenhardt
und Warstein [121] eine sinnvolle Maßnahme. Sie verbreiterten den
schmalen Korridor, der den kölnischen Bereich um Brilon/Winterberg mit dem kölnischen
Bereich um Soest verband.
[122] Dieser Korridor war im Osten vom Bistum Paderborn, im Westen
von der Grafschaft Arnsberg begrenzt. Das Verhältnis zwischen Siegfried von
Westerburg und dem Arnsberger Grafen Ludwig hatte sich nach den Auseinandersetzungen
von 1277 entspannt. Am 30. März 1288 kam man überein, strittige Angelegenheiten
durch ein Schiedsgericht klären zulassen und sagte sich gegenseitige Unterstützung
zu. [123] Diese
Abmachung führte dazu, daß sich der Arnsberger Graf in der Schlacht bei Worringen
nicht in den Reihen der Gegner des Kölner Erzbischofes findet.
[124] Strategisch sicherten die Stadtgründungen also eine verwundbare
Stelle im kölnischen Territorium zwischen Arnsberg und Paderborn, vor allem
aber dienten sie der Erschließung und Aufsiedlung des vergleichsweise siedlungsungünstigen
Osterwaldes, also der Konsolidierung des Territoriums. Hatten 1200 die Kölner
Gründung Rüthen und 1242 die Arnsberger Gründung Eversberg noch am Rand gelegen,
so liegen Kallenhardt und Warstein nun mitten im Osterwald. Es paßt in das so
gezeichnete Bild, daß die Grafen von Arnsberg gut zehn Jahre später versuchten,
diesen mitten im Wald gelegenen Neugründungen die Städte Hirschberg und Bergheim
entgegenzustellen – wenn dieses Unternehmen im ersten Anlauf auch scheiterte.
Zusammenfassend kann gesagt werden: Warstein wurde in der Endphase des Pontifikats
des Kölner Erzbischofs Siegfried von Westerburg gegründet. Dieser war durch
die verschiedenen Auseinandersetzungen am Ende seiner Amtszeit so geschwächt,
daß er alle Pläne einer Erweiterung oder Vergrößerung des Kölner Territoriums
aufgeben mußte. Weder ließ sich eine Ausweitung bis zur Weser durchsetzen, noch
gelang die Verbindung zwischen dem Erzstift Köln und dem Kölnischen Westfalen.
Diese Pläne, mit denen Siegfried angetreten war, scheiterten völlig, weshalb
er zum Ende seiner Amtszeit zu Maßnahmen der Konsolidierung und Strukturierung
seines Territoriums überging.
Zur Erschließung, Sicherung und Aufsiedlung des Osterwaldes wurden – so meine These – 1296 die drei Städte Warstein, Belecke und Kallenhardt gegründet.
Stefan Enste
Quellen:
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Fürstenberg, Ferdinand v.: Monumenta Paderbornensia. Amsterdam: 1672
Kleinsorgen, Gerhard v.: Kirchengeschichte von Westphalen, und anränzenden Oertern. Mit einigen chronologischen Anmerkungen beleuchtet, von den Minderbrüdern Conventualen in Münster. T. I und II. Münster: 1779 u. 1780
Levold von Northof: Die Chronik der Grafen von der Mark. Übersetzt und erläutert von Hermann Flebbe. Münster: 1955 (= Die Geschichtschreiber der Deutschen Vorzeit, 99)
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Die Regesten der Erzbischöfe von Köln im Mittelalter III/2 (1261 – 1304). Bearb. v. Richard Knipping. Bonn: 1913
Die Urkunden des Klosters Oelinghausen. Regesten. Bearb. von Manfred Wolf. Fredeburg: 1992. (= Landeskundliche Schriftenreihe für das kurkölnische Sauerland, Bd. 10)
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Westfälisches Urkundenbuch IV: Die Urkunden des Bisthums Paderborn vom J. 1201 – 1300. 1201 – 1250 bearb. von Roger Wilmans; 1251- 1300 bearb. von Heinrich Finke. Münster: 1877/94
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Schoppmeyer, Heinrich: Der Bischof von Paderborn und seine Städte. Zugleich ein Beitrag zum Problem Landesherr und Stadt. Paderborn: 1968
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Stech, Anne-Luise: Die Soester Stadtrechtsfamilie. Diss. Göttingen: 1965
Steinen, Johann Diderich von: Westphälische Geschichte T. I – IV. Lemgo: 1755 – 1760
Viegener, Franz: Art. Warstein in: Westfälisches Städtebuch, S. 368 – 369
Wiemeyer, Bernhard: Aus der Geschichte der Stadt Warstein. In: 700 Jahre Stadt Warstein 1976. Buch der Heimat. Warstein: 1976, S. 13 – 45
Wiemeyer, Bernhard: Aus der Geschichte der Stadt Warstein. Warstein: 1953
Wiemeyer, Bernhard: Aus der Geschichte der Stadt Warstein. In: 700 Jahre Stadt Warstein. Buch der Heimat. Warstein: 1976, S. 13 – 50
Winterfeld, Luise v.: Die stadtrechtlichen Verflechtungen in Westfalen. In: Der Raum Westfalen II / 1. Münster: 1955, S. 171 – 254
Wolf, Manfred: Villa - Freiheit - Stadt. In: 500 Jahre Bürgersprache. Meschede: 1986, S. 20 – 34
Anmerkungen
[1] Bender, J.: Geschichte. S. 70.
[2] Wiemeyer, B.: Geschichte (1953). S. 8 f.
[3] Vgl. Wiemeyer, B.: Geschichte (1976). S. 14 – 17.
[4] Vgl. Haase, C.: Entstehung.
[5] Vgl. Sandgathe, G.: Geschichte. S. 27, sowie S. 47, Anm. 4.
[6] Lange, D.: Geschichte der Pfarrei. S. 15.
[7] Auch bei Schmitt, M.: „Stoht op, stoht op...“. S. 28 heißt es nur knapp: „Dieser Zustand blieb für die Warsteiner Christen bis zur Stadtgründung 1276 durch den Kölner Erzbischof Siegfried II. von Westerburg verbindlich.“.
[8] Stangenfol, H.: Annales. Buch III. S. 380. Datierung auf 1277, ausdrücklich mit Verweis auf G. v. Kleinsorgen.
[9] Steinen, J. D. v.: Westfälische Geschichte IV. S. 1221. Auch hier Datierung auf 1277, mit Erwähnung der anderen Datierung bei F. v. Fürstenberg.
[10] Féaux de Lacroix, K.: Art. Warstein. S. 121: „Fürstenberg gibt in den Mon. Pad. 1276 als Gründungsjahr der Stadt an.“
[11] Seeger, H.-J.: Handel und Gewerbe. S. 22.
[12] Viegener, F. (Bearb.): Warstein. S. 368.
[13] Vgl. Planitz, H.: Stadt im Mittelalter. S. 169 und S. 412, Anm. 11.
[14] Winterfeld, L. v.: Verflechtungen. S. 216.
[15] Handbuch der Historischen Stätten III. S. 756.
[16] Dehio, G.: Handbuch. S. 581.
[17] Vgl. z. B. Lange, D.: Geschichte der Pfarrei. S. 13.
[18] Die genaue Größe der ersten befestigten Stadt Werl wurde zwischen Haase, C.: Entstehung. S. 46 f., 65 (dort Angabe von 35 ha), S. 284 f. und Hömberg, A. K.: Erforschung Städtewesens. S. 34, Anm. 108, der eine Größe von 65 ha annimmt, kontrovers diskutiert. Zur frühen Stadtgeschichte Werls vgl. Bockhorst, W.: Werl. Der genaue Ablauf der Stadtwerdung Werls ist bis heute nicht geklärt. Werl ist im Unterschied zu Warstein keine irgendwann auf hoheitlichen Befehl auf dem ´freien Feld´ gegründete Stadt, Werls Wurzeln liegen in der Salzproduktion, die schon früh zu einer bedeutende Siedlung im Umfeld der Salinen führte. Aus dem Jahr 1272 liegt eine Rechtsverleihung mit Rüthener Recht vor. Bockhorst, W.: Werl. S. 100: „Gewiß, auch vor 1272 existierte eine nach städtischem Recht lebende Bürgerschaft, doch scheint dieses Recht den Bürgern nur wenig selbständiges Handeln gelassen zu haben. Es muß zudem ein Recht gewesen sein, das eine Bevormundung durch die adeligen Burgmannen zuließ. Für Werl scheint es damit zwei Privilegierungsstufen auf dem Weg zur städtischen Freiheit gegeben zu haben.“
[19] Kleinsorgen, G. v.: Kirchengeschichte. S. 176.
[20] Fahne, A.: Dynasten. S. 103. Nr. 17, Heinrich, Bischof von Paderborn für Simon v. Büren, a. 1378, Original.
[21] Vgl. dazu Oberschelp, R.: Die Edelherren von Büren. S. 45. 49. 53 mit weiteren Hinweisen auf diesen Sprachgebrauch.
[22] Vgl. Fahne, A.: Dynasten. S. 103. Nr. 21.
[23] Vgl. Fahne, A.: Dynasten. S. 102. Nr. 9, 10.
[24] Haase, C.: Entstehung. S. 150; vgl. auch Oberschelp, R.: Die Edelherren von Büren. S. 52 f.; Handbuch der historischen Stätten. S. 15.
[25] WUB VII. Nr. 2050. Abschrift.
[26] F. J. G.: Beitrag zur älteren Kirchengeschichte. S. 61.
[27] Das ist übrigens keinesfalls eine ´neue Entdeckung´. Schon 1965 ist bei A K. Hömberg: Landesorganisation. S. 135 zu lesen: „[...] hier entstanden seit 1285 in rascher Folge die drei kölnischen Kleinstädte Warstein, Belecke und Kallenhardt [...].“ Selbst Seibertz, J. S.: Die Statutar- und Gewohnheitsrechte (1839). S. 306 geht von der Gleichaltrigkeit der Städte Warstein, Belecke und Kallenhardt aus.
[28] Vgl. WUB VII. Nr. 2390.
[29] Levold von Northof: Die Chronik der Grafen von der Mark. S. 104 f.
[30] Vgl. dazu Seibertz, J. S.: Diplomatische Familiengeschichte. S: 199; 221. Erkens, F.-R.: Siegfried. S. 371.
[31] Vgl. Erkens, F.-R.: Siegfried. S. 371.
[32] WUB XI. Nr. 569, Erzbischof Heinrich für Kloster Grafschaft, ausgestellt in Grafschaft, Original von 1307 (29. November); Übersetzung nach Archiv Grafschaft. Nr. 43 mit eigenen Präzisierungen.
[33] Vgl. Korte, J.: Marschallamt. S. 13 f.; 54 – 60. Eine Zusammenstellung der urkundlichen Nachrichten zu einer ´Kurz-Biographie´ bei Seibertz, J. S.: Johann v. Plettenberg.
[34] WUB VII. Nr. 2441. Abschrift des 17. Jahrhunderts. Vgl. auch REK III/2. Nr. 3889.
[35] Vgl. Janssen, W.: Erzbistum Köln. S. 202 f.
[36] Erst ganz am Ende seiner Amtszeit erfolgte eine Orientierung nach Westfalen. Diese war bedingt durch kriegerische Auseinandersetzungen mit dem Grafen Everhard von der Mark. Wikbold v. Holte ist 1304 in Soest gestorben und dort in der Patrokli-Kirche bestattet worden; vgl. Janssen, W.: Erzbistum Köln. S. 207 – 209.
[37] Vgl. Seng, U.: Heinrich II. S. 18 f.; Janssen, W.: Erzbistum Köln. S. 202 f.
[38] Vgl. Seng, U.: Heinrich II. S. 19 f.; Janssen, W.: Erzbistum Köln. S. 211.
[39] Vgl. Janssen, W.: Erzbistum Köln. S. 212.
[40] Vgl. allgemein zur Städtepolitik der Kölner Erzbischöfe Ennen, E.: Stadtgründungspolitik.
[41] Kreutzkampf, F.: Territorialpolitik. S. 44.
[42] Kreutzkampf, F.: Territorialpolitik. S. 34.
[43] Kreutzkampf, F.: Territorialpolitik. S. 51.
[44] WUB VII. Nr. 2441: „[...] dicta oppida inhabitantes destruunt iniuriose.“; vgl. auch REK III/2. Nr. 3889.
[45] Seibertz, J. S.: Urkundenbuch I. Nr. 484, S. 616 – 618. Vgl. dazu auch Günther, R.: Arnsberger Wald. S. 171 f.
[46] Vgl. dazu Oedinger, F. W.: Liber Valoris. 9 – 17; Janssen, W.: Differenzierung. S. 66 f.; Janssen, W.: Beobachtungen. S. 80; Janssen, W.: Erzbistum Köln. S. 39 f.
[47] Vgl. Oedinger, F. W.: Liber Valoris. S. 92.
[48] WUB VII. Nr. 467; Urkunden Oelinghausen. Nr. 67. Diese Urkunde wurde zum Anlaß genommen, 1987 das Jubiläum 750 Jahre Kirche in Warstein zu begehen. Das Jubiläum wurde jedoch ein Jahr zu früh gefeiert. Nach heutiger Zeitrechnung wurde die Urkunde 1238 ausgestellt. Grund für diese Differenz in der Datierung ist eine Besonderheit des kölnischen Kalenders, der im 13. Jahrhundert den Jahresbeginn auf Ostern verlegt hatte (sog. Osterstil). Die Zeit zwischen dem 1. Januar und dem Ostersonntag wurde daher dem ´alten Jahr´ zugeschlagen; vgl. dazu Grotefend, H.: Zeitrechnung. S. 140 – 144. Die Jahre hatten in der Erzdiözese Köln in dieser Zeit also deutlich unterschiedlich viele Tage, da der Ostersonntag frühestens auf den 22. März und spätestens auf den 25. April fällt. Da die betreffende Urkunde am 12. März ausgestellt wurde, muß sie – trotz der urkundlichen Angabe 1237 auf 1238 datiert werden.
[49] Janssen, W.: Differenzierung. S. 72 – 74 verweist auf den Zusammenhang von Pfarrerhebungen und Stadtrechtsordnungen, die z. B. darin gründen, daß es für die meist militärisch motivierten Stadtgründungen fatale Folgen gehabt hätte, wenn die Bürger regelmäßig die Stadt zum Kirchgang hätten verlassen müssen.
[50] Verschiedene Beispiele für ganz ähnlich gelagerte Fälle sind angeführt bei Janssen, W.: Differenzierung; Janssen, W.: Beobachtungen.
[51] Ganz ähnlich beurteilte schon Sandgathe, G.: Geschichte. S. 28 f. diesen Sachverhalt. Auch er geht davon aus, daß es sich bei der im Liber Valoris genannten einen Kirche von Warstein nur um die Kirche in Altenwarstein gehandelt haben kann. Jedoch setzt er die Erhebung der Warsteiner Kirche zur Pfarrkirche erst um 1315 an, geht also davon aus, daß erst die Kirche in der neuen Stadt Warstein Pfarrkirche wurde.
[52] Stech, A.-L.: Stadtrechtsfamilie. S: 42 f.
[53] Seibertz, J. S.: Übersicht der Territorialgeschichte. S. 261.
[54] Vgl. Archiv Grafschaft. Nr. 32; 37; beides Originale.
[55] Vgl. Seibertz, J. S.: Familiengeschichte der Dynasten. S. 35.
[56] Vgl. Seibertz, J. S.: Familiengeschichte der Dynasten. S. 35 f.
[57] WUB VII. Nr. 2441. Abschrift des 17. Jahrhunderts. Vgl. auch REK III/2. Nr. 3889.
[58] Stech, A.-L.: Stadtrechtsfamilie. S. 53.
[59] Stech, A.-L.: Stadtrechtsfamilie. S. 52.
[60] Vgl. Seibertz, J. S.: Urkundenbuch I. Nr. 484.
[61] Vgl. Seibertz, J. S.: Urkundenbuch I. Nr. 484, S. 616 f.
[62] Vgl. Seibertz, J. S.: Urkundenbuch I. Nr. 484, S. 617.
[63] Vgl. Seibertz, J. S.: Urkundenbuch I. Nr. 484, S. 616.
[64] Vgl. Kettering, M.: Territorialpolitik. S. 12; Erkens, F.-R.: Siegfried. S. 71.
[65] Vgl. zu den frühen Bemühungen des Kölner Erzbischofes Droege, G.: Herzogtum Westfalen; zu den Grafschafter Urkunden Bauermann, J.: Grafschafter Stiftungsurkunden.
[66] Vgl. zur Geschichte der Arnsberger Grafen Hömberg, A. K.: Grafen von Arnsberg; Hömberg, A. K.: Comitate; Leidinger, P.: Untersuchungen.
[67] Vgl. Hömberg, A. K.: Grafen von Arnsberg. S. 51.
[68] Eine Folge davon war der stetige Rückgang des Arnsberger Einflusses in Werl; vgl. Bockhorst, W.: Werl. S. 95 – 98.
[69] Vgl. Prinz, J.: Das hohe Mittelalter. S. 366.
[70] Vgl. Ehbrecht, W.: Grafschaft Arnsberg. S. 174.
[71] Vgl. Hömberg, A. K.: Grafen von Arnsberg. S. 56.
[72] Vgl. Ehbrecht, W.: Grafschaft Arnsberg. S. 174.
[73] Vgl. Hömberg, A. K.: Grafen von Arnsberg. S. 57; Ehbrecht, W.: Grafschaft Arnsberg. S. 174; zu Wedinghausen: Höing, N.: Art. Wedinghausen.
[74] Vgl. Leidinger, P.: 1180 – 1288. S. 49. Vgl. zu den Motiven der Gründungspolitik des Erzbischofs Ehbrecht, W.: Ziele; sowie ausführlich Hömberg, A. K.: Städtegründungen.
[75] Vgl. Leidinger, P.: 1180 – 1288. S. 50.
[76] Günther, R.: Arnsberger Wald. S. 106.
[77] Zitiert nach Günther, R.: Arnsberger Wald. S. 108. Quelle: HstAD, Kurköln, Urk. Nr. 6.
[78] Vgl. zu Odacker kurz Schmitt, M.: Art. Odacker. Ausführlich ders.: Odacker.
[79] Vgl. Hömberg, A. K.: Die karolingisch-ottonischen Wallburgen. S. 89.
[80] Diese Deutung ist ausführlich nachzulesen bei Schoppmeier/Süggeler: Geschichte. S. 18. Die Autoren berufen sich auf eine schriftliche Mitteilung des Herrn Kraft aus Allagen.
[81] Vgl. Mittelhochdeutsches Taschenwörterbuch S. 176; Kluge/Seebold: Etymologisches Wörterbuch. S. 586. Es überrascht, daß hier die ´Nessel´ in der mittelhochdeutschen Form nezzel begegnet und nicht in der mittelniederdeutschen Form nettele; vgl. Schiller/Lübben: Mittelniederdeutsches Wörterbuch III. S. 180. Das dürfte damit zusammenhängen, daß der Schreiber dieses Textes selbst Mittelhochdeutsch sprach, ihm der ursprünglich wohl Niederdeutsch überlieferte Orts- oder Flurnamen aber so verständlich war, daß er ihn ´übersetzte´ – eine Möglichkeit, die sich für kölnische Aufzeichnungen auch sonst durchaus belegen läßt, z. B. bei den Ortsnamen Warstein und Hirschberg.
[82] Hömberg, A. K.: Die karolingisch-ottonischen Wallburgen. S. 89.
[83] Vgl. Hömberg, A. K.: Die karolingisch-ottonischen Wallburgen. S. 89; vgl. zur Archäologie der Burg auf dem Lörmund weiterhin Biermann/Schmedding: Wallburg auf dem Loermund; Hartmann, A.: Wallburg auf dem Lörmund; Hömberg, Ph. R.: Untersuchungen. S. 174 – 177; Hömberg, Ph. R.: Wallburgen. S. 39 – 41; sowie Führer zu archäologischen Denkmälern (im Druck).
[84] WUB VII. Nr. 3. Abschrift des 18. Jahrhunderts. Übersetzung bei Bockhorst, W.: Rüthen. S. 66 f.
[85] Vgl. dazu Bockhorst, W.: Rüthen.
[86] Vgl. Bauermann, J.: Grafschafter Stiftungsurkunden.
[87] WUB VII. Nr. 99.
[88] SUB II. Nr. 89: Berchof apud Warsten.
[89] Vgl. WUB VII. Nr. 475; REK III, 1. Nr. 924. Original.
[90] Vgl. dazu die Bemerkungen bei Ehbrecht, W.: Territorialwirtschaft. S. 145 f.; sowie bei Günther, R.: Arnsberger Wald im Mittelalter. S. 166 – 168.
[91] Wolf, M.: Villa – Freiheit – Stadt. S. 21: „Eversberg war bewußt als Sperriegel nach Osten gegen den Kölner Erzbischof gedacht. Die gleiche Funktion erfüllte auf der Gegenseite Brilon.“
[92] Zu den Hintergründen vgl. Prößler, R.: Erzstift Köln. S. 23 – 25, sowie Janssen, W.: Erzbistum Köln. S. 155; Wolf, M.: Villa – Freiheit – Stadt. S. 21.
[93] Vgl. WUB VII. Nr. 2442; REK III, 2. Nr. 3890.
[94] WUB XI. Nr. 608. SUB III. Nr. 1109. Abschrift des 18. Jahrhunderts. Vgl. dazu auch Bruns, A.: Studien. S. 191 f., der ein wichtiges Argument für die Echtheit der Hirschberger Stadtrechtsverleihung beibringt.
[95] Vgl. die Anmerkungen bei Archiv des Vereins für Geschichte und Altertumskunde. S. 60, wo eine Datierung zwischen 1320 und 1331 ermittelt wird.
[96] Vgl. Archiv des Vereins für Geschichte und Altertumskunde. Nr. 56; 57.
[97] Vgl. Ehbrecht, W.: Territorialwirtschaft. S. 151 f.
[98] Ehbrecht, W.: Territorialwirtschaft. S. 151: „Der mit der Privilegierung von 1308 beabsichtigte Ausbau Hirschbergs zur Stadt unterblieb ebenso wie die Anlage einer Burg; denn erst Gottfried IV. vermochte 1340 die Erlaubnis zur Befestigung der »villa nostra dicta Hertesberg« zu erreichen. Lehnsauftrag an Köln und Offenhausrecht für den jeweiligen Kölner Erzbischof waren dazu Voraussetzung.“ In Hirschberg lassen sich wegen der späteren Befestigung eventuelle Spuren der ersten Befestigungsversuche nicht nachweisen. In Bergheim sieht das möglicherweise anders aus, da hier eine kleine Wallanlage – Wall und Graben – auf dem Borghagen mit der Fehlgründung im Zusammenhang stehen könnte. Das Gelände des Borghagens ist recht klein. Allerhöchstens eine Zwergstadt wie Grevenstein könnte auf diesem Bergrücken Platz finden.
[99] Vgl. Ehbrecht, W.: Territorialwirtschaft. S. 152; Hömberg, A. K.: Siedlungsgeschichte. S. 132.
[100] Vgl. SUB III. Nr. 1117
[101] Vgl. dazu Günther, R.: Arnsberger Wald. S. 191f.
[102] Vgl. Ehbrecht, W.: Territorialwirtschaft. S. 168.
[103] Vgl. Hömberg, A. K.: Grafen von Arnsberg. S. 59.
[104] Ehbrecht, W.: Territorialwirtschaft. S. 129.
[105] Einen umfassenden Überblick bietet Klasen, T.: Beziehungen. Jedoch ist diese Untersuchung mit kritischem Blick zu lesen.
[106] Vgl. Bockhorst, W.: Rüthen. S. 72 f.
[107] Vgl. Bockhorst, W.: Rüthen. S. 72 f.
[108] Vgl. WUB IV. Nr. 390; sowie Schoppmeyer, H.: Der Bischof. S. 34 f.
[109] Vgl. Janssen, W.: Erzbistum Köln. S. 165 f.
[110] Vgl. WUB IV. Nr. 597.
[111] Vgl. Erkens, F.-R.: Siegfried. S. 354.
[112] Vgl. Erkens, F.R.: Siegfried. S. 81.
[113] Vgl. Erkens, F.R.: Siegfried. S. 81 f.
[114] Vgl. als erschöpfende Darstellung der Auseinandersetzung Erkens, F. R.: Siegfried. S. 71 – 126.
[115] Vgl. Erkens, F.R.: Siegfried. S. 103 f.
[116] Vgl. die Zusammenstellung bei Ennen, E.: Stadtgründungspolitik. S. 347. Auch Erkens, F.-R.: Siegfried. S. 217 betont, daß – nun im zeitlichen Zusammenhang mit dem etwas späteren Limburger Erbfolgestreit – die Stadtpolitik vor allem in Zeiten der Waffenruhe ihren Platz hatte: „Fast allen angeführten städtischen Begünstigungen ist gemein, in den Jahren der Waffenruhe erlassen worden zu sein [...]. Neben die Gewinnung von Verbündeten trat demnach in den Jahren 1285/86 Siegfrieds städtische Politik als Instrument der Kriegsvorbereitung und Sicherung des Landes.“
[117] Vgl. wieder die ausführliche Darstellung bei Erkens, F.-R.: Siegfried.
[118] Vgl. zur Bewertung der Bedeutung der Schlacht bei Worringen Erkens, F.-R.: Siegfried. S. 254 – 259.
[119] So Erkens, F.-R.: Siegfried. S. 352.
[120] Erkens, F.-R.: Siegfried. S. 306.
[121] Erkens, F.-R.: Siegfried. S. 306, Anm. 92 ist sich nicht sicher, wie er die Städte Warstein und Kallenhardt einordnen soll: „Ob auch die Stadtgründungen von Warstein und Kallenhardt in die Endphase von Siegfrieds Pontifikat fallen, ist nicht eindeutig zu entscheiden [...].“
[122] Ganz ähnlich ist auch fast 100 Jahre vorher die Stadt Rüthen ein festes Bindeglied zwischen Soest und der Burg Padberg, „die 1120 von den Kölner Erzbischöfen erworben worden war und hier etwas isoliert den Kölner Machtbereich demonstrierte.“; Bockhorst, W.: Rüthen. S. 73.
[123] WUB VII. Nr. 2077. Vgl. auch Erkens, F.-R.: Siegfried. S. 206 f.
[124] Vgl. Erkens, F. R.: Siegfried. S. 221; Seibertz, J. S.: Diplomatische Familiengeschichte. S. 197 f.